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Italien · Honorarkonsulat

Italienisches Honorarkonsulat in Nürnberg

Das Italienische Honorarkonsulat in Nürnberg ist für Mittel- und Oberfranken zuständig. Hier finden Sie Adresse, Kontaktinformationen, Öffnungszeiten sowie Hinweise zu Reisepässen, Personalausweisen und weiteren konsularischen Dienstleistungen.

Kontakt zum Italienischen Honorarkonsulat Nürnberg

Die aktuellen offiziellen Kontaktdaten des Honorarkonsulats der Italienischen Republik in Nürnberg.

Offizielle Bezeichnung
Honorarkonsul der Italienischen Republik

Leitung
Wolfgang Ferdinand Kreuzer, Honorarkonsul

Adresse
Lorenzer Platz 3a, 90402 Nürnberg

Telefon

Fax
+49 911 2022107

Öffnungszeiten

Für das Honorarkonsulat in Nürnberg ist eine feste wöchentliche Sprechzeit veröffentlicht.

Veröffentlichte Sprechzeit

Das Honorarkonsulat ist freitags von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

Bei umfangreichen Anliegen vorher Kontakt aufnehmen

Bei Pass-, Personalausweis-, Personenstands- oder anderen umfangreicheren Verfahren empfiehlt sich vor der Anreise eine telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme, damit der konkrete Ablauf und die benötigten Unterlagen geklärt werden können.

Standort des Honorarkonsulats

Das Italienische Honorarkonsulat befindet sich am Lorenzer Platz 3a im Zentrum von Nürnberg.

Über das Italienische Honorarkonsulat Nürnberg

Das Honorarkonsulat der Italienischen Republik in Nürnberg ist eine honorarkonsularische Vertretung Italiens in Bayern. Honorarkonsul ist Wolfgang Ferdinand Kreuzer.

Die Vertretung arbeitet mit dem Italienischen Generalkonsulat in München zusammen. Für Wolfgang Ferdinand Kreuzer wurden die konsularischen Befugnisse Anfang 2025 durch einen aktuellen Erlass des italienischen Außenministeriums festgelegt.

Konsularbezirk

Der Konsularbezirk umfasst die Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberfranken.

Konsularische Dienstleistungen

Das Honorarkonsulat Nürnberg verfügt über ausdrücklich festgelegte konsularische Befugnisse. Bei mehreren Verfahren übernimmt es die Entgegennahme oder Erfassung und leitet die Unterlagen anschließend an das Italienische Generalkonsulat München weiter.

Reisepässe

Das Honorarkonsulat darf Unterlagen für Reisepassanträge von italienischen Staatsangehörigen seines Konsularbezirks entgegennehmen und an das Generalkonsulat München weiterleiten. Ausgestellte Reisepässe können anschließend über das Honorarkonsulat ausgehändigt werden.

Biometrische Daten

Das Honorarkonsulat ist ausdrücklich befugt, biometrische Daten italienischer Staatsangehöriger für elektronische Dokumente zu erfassen und an das Generalkonsulat München weiterzuleiten.

Elektronischer Personalausweis

Antragsunterlagen für italienische Personalausweise können im Rahmen der übertragenen Befugnisse entgegengenommen und an das Generalkonsulat München weitergeleitet werden.

Personenstand

Das Honorarkonsulat kann Personenstandsurkunden entgegennehmen und zur weiteren Bearbeitung an das Italienische Generalkonsulat München übermitteln.

AIRE und Melderegister

Anträge zur Eintragung in italienische Melderegister und Wahllisten von im Konsularbezirk wohnhaften italienischen Staatsangehörigen können entgegengenommen und weitergeleitet werden.

Rentenangelegenheiten

Auch bestimmte Unterlagen in Rentenangelegenheiten können vom Honorarkonsulat entgegengenommen und an das Generalkonsulat München weitergeleitet werden.

Konsularische Bescheinigungen

Bestimmte vom Generalkonsulat München ausgestellte Bescheinigungen können über das Honorarkonsulat Nürnberg ausgegeben werden.

Konsularische Unterstützung

Darüber hinaus unterstützt der Honorarkonsul im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben italienische Staatsangehörige und schützt ihre Interessen im Konsularbezirk.

Bearbeitung teilweise durch München

Bei Pass-, Personalausweis-, Personenstands- und weiteren Verfahren übernimmt das Honorarkonsulat wichtige vorbereitende Schritte. Die endgültige Entscheidung oder Ausstellung erfolgt bei mehreren Dienstleistungen durch das Italienische Generalkonsulat München.

Termin beim Italienischen Honorarkonsulat Nürnberg

Als reguläre Sprechzeit ist Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr veröffentlicht. Eine allgemeine Terminpflicht wird in den aktuellen offiziellen Verzeichnissen nicht ausdrücklich genannt.

Pass- und Ausweisangelegenheiten vorher abstimmen

Da das Honorarkonsulat biometrische Daten erfassen und Pass- sowie Personalausweisunterlagen entgegennehmen darf, empfiehlt sich für diese Verfahren eine vorherige Kontaktaufnahme. So kann geklärt werden, wann die persönliche Vorsprache erfolgen soll und welche Unterlagen erforderlich sind.

Zuständigkeitsbereich

Das Italienische Honorarkonsulat Nürnberg ist für die Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberfranken zuständig.

Die übergeordnete berufskonsularische Vertretung ist das Italienische Generalkonsulat in München. Unterfranken gehört dagegen zum Konsularbezirk des Italienischen Generalkonsulats Frankfurt am Main.

Vor dem Besuch

Prüfen Sie vor der Anreise, ob Ihr Wohnort zum Konsularbezirk Nürnberg gehört und ob Ihr Anliegen direkt beim Honorarkonsulat bearbeitet beziehungsweise vorbereitet werden kann.

Bei Reisepass- oder Personalausweisanträgen empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung, da persönliche biometrische Daten erfasst werden müssen.

Honorarkonsulat mit erweiterten Befugnissen

Das Honorarkonsulat Nürnberg verfügt seit der aktuellen Neuregelung seiner Befugnisse über einen vergleichsweise umfangreichen Aufgabenbereich, darunter Pass- und Personalausweisverfahren sowie die biometrische Datenerfassung.

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Häufige Fragen zum Italienischen Honorarkonsulat Nürnberg

Wo befindet sich das Italienische Honorarkonsulat Nürnberg?

Das Honorarkonsulat befindet sich am Lorenzer Platz 3a, 90402 Nürnberg.

Wer ist Honorarkonsul von Italien in Nürnberg?

Honorarkonsul ist Wolfgang Ferdinand Kreuzer.

Für welches Gebiet ist das Honorarkonsulat zuständig?

Der Konsularbezirk umfasst die Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberfranken.

Welche Öffnungszeiten gelten?

Als reguläre Sprechzeit ist Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr veröffentlicht.

Kann ich in Nürnberg einen italienischen Reisepass beantragen?

Ja. Das Honorarkonsulat darf Passunterlagen entgegennehmen und biometrische Daten erfassen. Die weitere Bearbeitung und Ausstellung erfolgt im Zusammenwirken mit dem Italienischen Generalkonsulat München.

Kann ich dort einen italienischen Personalausweis beantragen?

Das Honorarkonsulat darf Unterlagen für italienische Personalausweise entgegennehmen und an das Generalkonsulat München weiterleiten. Der konkrete Ablauf sollte vorab abgestimmt werden.

Bearbeitet das Honorarkonsulat Personenstandsangelegenheiten?

Ja. Personenstandsurkunden können entgegengenommen und an das Italienische Generalkonsulat München weitergeleitet werden.