Italien · Honorarkonsulat
Italienisches Honorarkonsulat in Hamburg
Das Italienische Honorarkonsulat in Hamburg ist für die Freie und Hansestadt Hamburg zuständig. Hier finden Sie Adresse, Kontaktinformationen, Terminhinweise sowie Informationen zu Reisepässen, Personenstand und weiteren konsularischen Dienstleistungen.
Kontakt zum Italienischen Honorarkonsulat Hamburg
Die aktuellen offiziellen Kontaktdaten des Honorarkonsulats der Italienischen Republik in Hamburg.
Öffnungszeiten und Besuch
Persönliche Vorsprachen beim Honorarkonsulat erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Besuchszeiten
Das Honorarkonsulat nennt Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr als Öffnungszeiten. Ein Besuch ist jedoch ausschließlich mit vorher vereinbartem Termin möglich.
Freitag nur notarielle Angelegenheiten
Freitags ist ausschließlich der notarielle Bereich geöffnet. Passangelegenheiten und damit verbundene Dienstleistungen werden an diesem Tag nicht angeboten.
Standort des Honorarkonsulats
Das Italienische Honorarkonsulat befindet sich im Lokstedter Weg 24 in Hamburg.
Über das Italienische Honorarkonsulat Hamburg
Das Honorarkonsulat der Italienischen Republik in Hamburg ist eine honorarkonsularische Vertretung Italiens. Honorarkonsul ist Anton Andreas Rössner.
Anton Andreas Rössner übt das Amt des Honorarkonsuls der Italienischen Republik für Hamburg seit dem 20. März 2014 aus.
Das Honorarkonsulat arbeitet bei konsularischen Verfahren mit dem Italienischen Generalkonsulat in Hannover zusammen.
Konsularbezirk
Der Konsularbezirk des Honorarkonsulats umfasst die Freie und Hansestadt Hamburg.
Konsularische Dienstleistungen
Das Honorarkonsulat Hamburg verfügt über mehrere ausdrücklich bestätigte konsularische Befugnisse und arbeitet dabei mit dem Generalkonsulat in Hannover zusammen.
Reisepässe
Italienische Staatsangehörige können Passanträge beim Honorarkonsulat Hamburg einreichen. Dort können auch die für biometrische Reisepässe erforderlichen biometrischen Daten erfasst werden.
Personenstand
Das Honorarkonsulat unterstützt bei der Weiterleitung von Personenstandsangelegenheiten wie Geburt, Eheschließung, Tod und Scheidung an das Generalkonsulat beziehungsweise die zuständigen italienischen Behörden.
Elektronischer Personalausweis
Das Honorarkonsulat nennt die Ausstellung von Personalausweisen für Minderjährige unter zwölf Jahren ausdrücklich als angebotene Dienstleistung. Für andere CIE-Anträge gelten die Verfahren des Generalkonsulats Hannover.
AIRE und Adressänderungen
Im AIRE registrierte italienische Staatsangehörige können sich unter anderem bei Änderungen ihrer Anschrift an das Honorarkonsulat wenden.
Steuernummer
Auch Unterstützung bei Angelegenheiten rund um die italienische Steuernummer, den Codice Fiscale, gehört zum veröffentlichten Angebot.
Notarielle Angelegenheiten
Das Honorarkonsulat bietet bestimmte notarielle beziehungsweise konsularisch beglaubigte Erklärungen im Rahmen seiner übertragenen Befugnisse an. Hierfür gelten besondere Terminregelungen.
Bildungsabschlüsse
Das Honorarkonsulat unterstützt auch bei bestimmten Verfahren zur Anerkennung deutscher Bildungsabschlüsse für deren Verwendung in Italien.
Konsularische Unterstützung
Darüber hinaus unterstützt das Honorarkonsulat italienische Staatsangehörige bei weiteren konsularischen Fragen und vermittelt bei Bedarf an das Generalkonsulat Hannover.
Bearbeitung teilweise durch Hannover
Das Honorarkonsulat übernimmt bei verschiedenen Verfahren die Annahme von Anträgen, Unterlagen oder biometrischen Daten. Die abschließende Bearbeitung oder Ausstellung kann durch das Italienische Generalkonsulat Hannover beziehungsweise andere zuständige italienische Behörden erfolgen.
Termin beim Italienischen Honorarkonsulat Hamburg
Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich mit vorher vereinbartem Termin möglich.
Termin vor dem Besuch buchen
Das Honorarkonsulat arbeitet mit einem Terminverfahren. Pro Termin ist grundsätzlich ein Antragsteller vorgesehen. Benötigen beispielsweise ein Elternteil und ein Kind jeweils eine Dienstleistung, müssen getrennte Termine berücksichtigt werden.
Passangelegenheiten
Passanträge können in Hamburg einschließlich der biometrischen Datenerfassung bearbeitet beziehungsweise an das Generalkonsulat Hannover weitergeleitet werden. Prüfen Sie vor der Buchung die aktuellen Anforderungen für Ihren Antrag.
Freitag keine Passstelle
Freitags werden ausschließlich notarielle Angelegenheiten bearbeitet. Passdienstleistungen stehen an diesem Tag nicht zur Verfügung.
Zuständigkeitsbereich
Das Italienische Honorarkonsulat Hamburg ist für die Freie und Hansestadt Hamburg zuständig.
Die übergeordnete berufskonsularische Vertretung ist das Italienische Generalkonsulat in Hannover, dessen Konsularbezirk neben Hamburg auch Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern umfasst.
Vor dem Besuch
Vereinbaren Sie vor jeder persönlichen Vorsprache einen Termin und prüfen Sie, welche Unterlagen für die gewünschte Dienstleistung benötigt werden.
Bei Pass-, Personenstands- oder notariellen Angelegenheiten unterscheiden sich die Verfahren. Bringen Sie deshalb nur die auf der offiziellen Website beziehungsweise bei der Terminvereinbarung verlangten Unterlagen mit.
Passanträge in Hamburg möglich
Das Generalkonsulat Hannover bestätigt ausdrücklich, dass Passanträge auch beim Honorarkonsulat Hamburg eingereicht und dort biometrische Daten erfasst werden können.
Personenstandsunterlagen
Auch bestimmte Personenstandsunterlagen können persönlich über das Honorarkonsulat Hamburg eingereicht und anschließend an das Generalkonsulat Hannover weitergeleitet werden.
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Häufige Fragen zum Italienischen Honorarkonsulat Hamburg
Wo befindet sich das Italienische Honorarkonsulat Hamburg?
Das Honorarkonsulat befindet sich im Lokstedter Weg 24, 20251 Hamburg.
Wer ist Honorarkonsul von Italien in Hamburg?
Honorarkonsul ist Anton Andreas Rössner. Er übt das Amt seit dem 20. März 2014 aus.
Für welches Gebiet ist das Honorarkonsulat zuständig?
Der Konsularbezirk umfasst die Freie und Hansestadt Hamburg.
Kann ich ohne Termin zum Honorarkonsulat kommen?
Nein. Die aktuelle Website des Honorarkonsulats weist ausdrücklich darauf hin, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
Welche Öffnungszeiten gelten?
Das Honorarkonsulat nennt Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr. Ein Besuch ist ausschließlich mit Termin möglich. Freitags ist nur der notarielle Bereich geöffnet.
Kann ich in Hamburg einen italienischen Reisepass beantragen?
Ja. Passanträge können beim Honorarkonsulat Hamburg eingereicht werden. Dort können auch die erforderlichen biometrischen Daten erfasst werden.
Kann ich dort einen italienischen Personalausweis beantragen?
Das Honorarkonsulat nennt die Ausstellung von Personalausweisen ausdrücklich für Minderjährige unter zwölf Jahren. Für andere CIE-Anträge gelten die Verfahren des Generalkonsulats Hannover.
Bearbeitet das Honorarkonsulat Personenstandsangelegenheiten?
Ja. Unterlagen etwa zu Geburt, Eheschließung, Tod oder Scheidung können im Rahmen der übertragenen Befugnisse entgegengenommen und an die zuständigen italienischen Stellen weitergeleitet werden.
Offizielle Quellen
- Italienisches Honorarkonsulat Hamburg – Kontakt, Termine und Dienstleistungen
- Italienische Botschaft Berlin – Konsularnetz in Deutschland
- Italienisches Generalkonsulat Hannover – Konsularbezirk und Honorarkonsulate
- Italienisches Generalkonsulat Hannover – Reisepässe
- Auswärtiges Amt – Vertretungen Italiens in Deutschland