Konsulate Deutschland

Japan · Generalkonsulat

Japanisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main

Das Japanische Generalkonsulat in Frankfurt am Main ist für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig. Hier finden Sie Adresse, Kontaktinformationen, Öffnungszeiten, Terminregeln sowie Hinweise zu Visa, Reisepässen und weiteren konsularischen Dienstleistungen.

Kontakt zum Japanischen Generalkonsulat Frankfurt

Die aktuellen offiziellen Kontaktdaten des Generalkonsulats von Japan in Frankfurt am Main.

Offizielle Bezeichnung
Generalkonsulat von Japan

Leitung
Takeshi Ito, Generalkonsul

Adresse
MesseTurm, 34. OG
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60327 Frankfurt am Main

Telefon

Fax
+49 69 230531

E-Mail allgemein

Konsularische Anfragen

Öffnungszeiten und Besuch

Das Generalkonsulat veröffentlicht feste Öffnungszeiten. Für zahlreiche konsularische Anträge und Visaverfahren ist jedoch eine vorherige Online-Terminvereinbarung erforderlich.

Öffnungszeiten

Das Generalkonsulat ist montags bis freitags von 09:00 bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 bis 16:30 Uhr geöffnet.

Seit Mai 2026 Terminverfahren

Seit dem 5. Mai 2026 ist für zahlreiche konsularische Anträge eine vorherige Online-Terminvereinbarung erforderlich. Dies betrifft insbesondere Reisepass- und Bescheinigungsanträge sowie Meldungen zum Familienregister und zur Staatsangehörigkeit.

Abholung häufig ohne neuen Termin

Für die reine Abholung bereits beantragter Reisepässe oder Bescheinigungen ist nach den aktuellen Hinweisen grundsätzlich keine neue Online-Terminbuchung erforderlich.

Standort des Generalkonsulats

Das Japanische Generalkonsulat befindet sich im 34. Obergeschoss des MesseTurms an der Friedrich-Ebert-Anlage 49 in Frankfurt am Main.

Zugang zum MesseTurm

Besucher müssen sich zunächst am Empfang im Erdgeschoss des MesseTurms ausweisen. Dort wird eine Zugangskarte für die Fahrt zum Generalkonsulat ausgegeben.

Über das Japanische Generalkonsulat Frankfurt

Das Generalkonsulat von Japan in Frankfurt am Main ist die zuständige berufskonsularische Vertretung Japans für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Generalkonsul ist Takeshi Ito.

Die Vertretung übernimmt konsularische Dienstleistungen für japanische Staatsangehörige in ihrem Amtsbezirk und bearbeitet außerdem Visaanträge von Personen, die in den drei zuständigen Bundesländern wohnen.

Konsularbezirk

Der Konsularbezirk umfasst Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Konsularische Dienstleistungen

Das Generalkonsulat bietet konsularische Dienstleistungen für japanische Staatsangehörige sowie Visa- und Einreisedienste für Personen an, die ein Visum für Japan benötigen.

Visa für Japan

Das Generalkonsulat bearbeitet Visumanträge von Personen mit Wohnsitz in Hessen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland. Für die Antragstellung ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.

Reisepässe

Japanische Staatsangehörige können beim Generalkonsulat Reisepässe beantragen. Für Passanträge am Schalter ist grundsätzlich ein vorheriger Termin erforderlich.

Bescheinigungen

Das Generalkonsulat stellt verschiedene konsularische Bescheinigungen für japanische Staatsangehörige aus. Auch hierfür gelten je nach Verfahren die aktuellen Termin- und Dokumentenanforderungen.

Familienregister

Geburten, Eheschließungen und andere Vorgänge mit Bezug zum japanischen Familienregister können über das Generalkonsulat gemeldet werden.

Staatsangehörigkeit

Das Generalkonsulat bearbeitet auch konsularische Verfahren und Meldungen im Zusammenhang mit der japanischen Staatsangehörigkeit.

Aufenthaltsmeldung

Japanische Staatsangehörige mit längerfristigem Aufenthalt im Ausland können die vorgeschriebene Aufenthaltsmeldung einreichen und Änderungen ihrer Daten mitteilen.

Auslandswahl

Zum konsularischen Aufgabenbereich gehören außerdem Verfahren zur Registrierung japanischer Staatsangehöriger für Wahlen aus dem Ausland.

My Number Card

Für berechtigte japanische Staatsangehörige im Ausland bestehen inzwischen auch Verfahren im Zusammenhang mit der japanischen My Number Card.

Deutsche Staatsangehörige oft visumfrei

Deutsche Staatsangehörige können für touristische, geschäftliche und bestimmte andere Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen grundsätzlich ohne Visum nach Japan einreisen. Für längere Aufenthalte, Arbeit oder andere Aufenthaltszwecke können andere Einreise- und Visaregeln gelten.

Termin beim Japanischen Generalkonsulat Frankfurt

Für zahlreiche konsularische Dienstleistungen und für Visumanträge ist inzwischen eine vorherige Online-Terminvereinbarung erforderlich.

Konsularische Anträge

Für Reisepässe, Bescheinigungen, Meldungen zum Familienregister und zur Staatsangehörigkeit sowie verschiedene weitere konsularische Anträge müssen Besucher seit dem 5. Mai 2026 grundsätzlich vorab einen Termin online buchen.

Visumanträge nur mit Termin

Auch für einen Visumantrag ist eine vorherige Online-Terminbuchung verpflichtend. Visaanträge werden ausschließlich persönlich am Schalter entgegengenommen; per Post oder E-Mail eingereichte Anträge werden nicht akzeptiert.

Polizeiliche Bescheinigungen

Für Anträge auf japanische polizeiliche Bescheinigungen gelten besondere Terminregeln. Die Kontaktaufnahme erfolgt hierfür telefonisch oder über die Konsularabteilung.

Zuständigkeitsbereich

Das Japanische Generalkonsulat Frankfurt am Main ist für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig.

Personen mit Wohnsitz in anderen Bundesländern müssen sich grundsätzlich an die für ihren Wohnort zuständige japanische Auslandsvertretung in Deutschland wenden.

Vor dem Besuch

Prüfen Sie vor der Anreise, ob für Ihre gewünschte Dienstleistung ein Termin erforderlich ist, und bringen Sie sämtliche vorgeschriebenen Unterlagen vollständig mit.

Beachten Sie außerdem die offiziellen Schließtage. Das Generalkonsulat kann auch an einzelnen Tagen geschlossen sein, die in Deutschland keine allgemeinen Feiertage sind.

Visaanträge nur aus dem eigenen Konsularbezirk

Visaanträge werden in Frankfurt grundsätzlich nur von Personen angenommen, die in Hessen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland wohnen.

Bearbeitungszeit bei Visumanträgen

Bei vollständig eingereichten Unterlagen beträgt die reguläre Bearbeitungszeit mindestens fünf Arbeitstage. Je nach Einzelfall kann das Verfahren länger dauern.

Weitere japanische Konsulate in Deutschland

Finden Sie weitere konsularische Vertretungen Japans in Deutschland.

Häufige Fragen zum Japanischen Generalkonsulat Frankfurt

Wo befindet sich das Japanische Generalkonsulat Frankfurt?

Das Generalkonsulat befindet sich im MesseTurm, 34. Obergeschoss, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt am Main.

Wer ist Generalkonsul von Japan in Frankfurt?

Generalkonsul ist Takeshi Ito.

Für welches Gebiet ist das Generalkonsulat zuständig?

Der Konsularbezirk umfasst Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Welche Öffnungszeiten gelten?

Das Generalkonsulat ist montags bis freitags von 09:00 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 16:30 Uhr geöffnet.

Brauche ich für den Besuch einen Termin?

Für zahlreiche konsularische Anträge gilt seit dem 5. Mai 2026 eine Online-Terminpflicht. Auch Visumanträge können nur mit vorherigem Online-Termin gestellt werden.

Brauche ich als deutscher Staatsangehöriger ein Visum für Japan?

Für touristische, geschäftliche und bestimmte weitere Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein Visum. Für andere Aufenthaltszwecke können andere Regeln gelten.

Kann ich ein Visum per Post beantragen?

Nein. Das Generalkonsulat nimmt Visumanträge ausschließlich persönlich am Schalter und nach vorheriger Online-Terminvereinbarung entgegen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Visumantrags?

Das Generalkonsulat nennt bei vollständigen Unterlagen mindestens fünf Arbeitstage. Im Einzelfall kann die Bearbeitung länger dauern.