Konsulate Deutschland

Bulgarien · Generalkonsulat

Bulgarisches Generalkonsulat in München

Das Generalkonsulat der Republik Bulgarien in München ist für Bayern und Baden-Württemberg zuständig. Hier finden Sie Adresse, Kontaktinformationen, Besuchszeiten sowie Hinweise zu Ausweisdokumenten, notariellen Angelegenheiten, Personenstand und Terminen.

Kontakt zum Bulgarischen Generalkonsulat München

Die aktuellen offiziellen Kontaktdaten des Generalkonsulats der Republik Bulgarien in München.

Offizielle Bezeichnung
Generalkonsulat der Republik Bulgarien

Leitung
Stefan Todorov Ionkov, Generalkonsul

Adresse
Tegernseer Landstraße 161, 81539 München

Zugang
Eingang über Werner-Schlierf-Straße 12

Fax
+49 89 155 006

Konsularische Anliegen

Öffnungszeiten und Besuchszeiten

Das Generalkonsulat veröffentlicht allgemeine Öffnungszeiten sowie gesonderte Besuchszeiten für die Konsularabteilung.

Allgemeine Öffnungszeiten

Das Generalkonsulat ist montags bis freitags von 09:00 bis 17:30 Uhr geöffnet.

Besuchszeiten der Konsularabteilung

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr. Mittwoch: 12:00 bis 15:00 Uhr. Der reguläre Empfang erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Standort des Generalkonsulats

Das Bulgarische Generalkonsulat befindet sich in der Tegernseer Landstraße 161 in München. Der Zugang erfolgt nach Angaben des bulgarischen Außenministeriums über die Werner-Schlierf-Straße 12.

Über das Bulgarische Generalkonsulat München

Das Generalkonsulat der Republik Bulgarien in München ist eine berufskonsularische Vertretung Bulgariens in Deutschland. Generalkonsul ist Stefan Todorov Ionkov.

Die Vertretung betreut bulgarische Staatsangehörige in ihrem Konsularbezirk und übernimmt zahlreiche konsularische Aufgaben.

Konsularbezirk

Der Amts- und Konsularbezirk umfasst Bayern und Baden-Württemberg.

Konsularische Dienstleistungen

Das Generalkonsulat veröffentlicht einen umfangreichen offiziellen Leistungskatalog für bulgarische Staatsangehörige.

Reisepässe

Das Generalkonsulat nimmt Anträge auf Ausstellung bulgarischer Reisepässe entgegen.

Personalausweise

Auch Anträge auf bulgarische Personalausweise gehören zu den ausdrücklich veröffentlichten Dienstleistungen.

Vorläufige Reisepässe

Das Generalkonsulat bearbeitet unter bestimmten Voraussetzungen Anträge auf vorläufige Reisepässe, unter anderem für Neugeborene und bei fehlenden gültigen Reisedokumenten.

Notarielle Beglaubigungen

Zu den Konsulardiensten gehören notarielle Beglaubigungen. Je nach Dokument und Rechtsgeschäft bestehen unterschiedliche Voraussetzungen und Einschränkungen.

Bulgarische Staatsangehörigkeit

Das Generalkonsulat nimmt bestimmte Unterlagen und Anträge im Zusammenhang mit der bulgarischen Staatsangehörigkeit entgegen.

Personenstand

Auch Angelegenheiten rund um Geburt, Eheschließung, Tod und weitere Personenstandsfragen gehören zum veröffentlichten konsularischen Leistungsbereich.

Führungszeugnisse

Das Generalkonsulat veröffentlicht außerdem Informationen zur Beantragung bulgarischer Führungszeugnisse.

Konsularische Hilfe

In Notfällen können bulgarische Staatsangehörige konsularische Unterstützung erhalten. Für dringende Fälle außerhalb der Öffnungszeiten steht eine gesonderte Notfallnummer zur Verfügung.

Termin beim Bulgarischen Generalkonsulat München

Für die reguläre persönliche Vorsprache in der Konsularabteilung ist eine vorherige Terminvereinbarung vorgesehen.

Für Anträge auf bulgarische Ausweisdokumente kann die offizielle Terminplattform genutzt werden. Für notarielle Beglaubigungen, Personenstandsangelegenheiten und weitere Konsulardienste können Termine ebenfalls über die veröffentlichten Kontaktwege vereinbart werden.

Online-Terminvereinbarung

Termine für bulgarische Ausweisdokumente können über consulatebg.eu gebucht werden. Für konsularische Fragen und Terminabsprachen steht außerdem die E-Mail-Adresse Konsular.Munchen@mfa.bg zur Verfügung.

Zuständigkeitsbereich

Das Bulgarische Generalkonsulat München ist für Bayern und Baden-Württemberg zuständig.

Bei einer persönlichen Vorsprache kann ein Nachweis des Wohnsitzes im Konsularbezirk verlangt werden. Das bulgarische Außenministerium nennt hierfür ausdrücklich eine Meldebescheinigung für Bayern oder Baden-Württemberg.

Vor dem Besuch

Prüfen Sie vor der persönlichen Vorsprache die Anforderungen für Ihre konkrete Dienstleistung und bringen Sie die verlangten Originaldokumente und Nachweise vollständig mit.

Das Generalkonsulat weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einem vereinbarten Termin die für das jeweilige Verfahren erforderlichen Unterlagen sowie gegebenenfalls eine Meldebescheinigung aus Bayern oder Baden-Württemberg vorzulegen sind.

Fertige Ausweisdokumente ohne Termin abholen

Bereits ausgestellte bulgarische Ausweisdokumente können während der veröffentlichten Besuchszeiten der Konsularabteilung ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden.

Häufige Fragen zum Bulgarischen Generalkonsulat München

Wo befindet sich das Bulgarische Generalkonsulat München?

Das Generalkonsulat befindet sich in der Tegernseer Landstraße 161, 81539 München. Der Zugang erfolgt über die Werner-Schlierf-Straße 12.

Wer ist Generalkonsul von Bulgarien in München?

Generalkonsul ist Stefan Todorov Ionkov.

Für welche Bundesländer ist das Generalkonsulat zuständig?

Der Konsularbezirk umfasst Bayern und Baden-Württemberg.

Wann ist die Konsularabteilung geöffnet?

Die Besuchszeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 12:00 bis 15:00 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Kann ich dort einen bulgarischen Reisepass beantragen?

Ja. Die Ausstellung von Reisepässen gehört zu den offiziell veröffentlichten Dienstleistungen des Generalkonsulats.

Kann ich dort einen bulgarischen Personalausweis beantragen?

Ja. Auch Anträge auf bulgarische Personalausweise werden vom Generalkonsulat bearbeitet.

Kann ich Dokumente notariell beglaubigen lassen?

Ja. Das Generalkonsulat bietet notarielle Beglaubigungen an. Je nach Dokument bestehen jedoch unterschiedliche Voraussetzungen und rechtliche Einschränkungen.

Brauche ich einen Termin?

Ja. Der reguläre Empfang der Konsularabteilung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.

Kann ich fertige Ausweisdokumente ohne Termin abholen?

Ja. Bereits ausgestellte Ausweisdokumente können während der Besuchszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden.