Dänemark · Generalkonsulat
Dänisches Generalkonsulat in Hamburg
Das Generalkonsulat des Königreichs Dänemark in Hamburg ist für mehrere Bundesländer in Nord- und Westdeutschland zuständig. Hier finden Sie Adresse, Kontaktinformationen, Besuchszeiten sowie Hinweise zu Reisepässen, Terminen und weiteren konsularischen Anliegen.
Kontakt zum Dänischen Generalkonsulat Hamburg
Die aktuellen offiziellen Kontaktdaten des Generalkonsulats des Königreichs Dänemark in Hamburg.
Öffnungszeiten und Besuchszeiten
Für die allgemeinen Bürozeiten und persönliche konsularische Vorsprachen gelten unterschiedliche Zeiten.
Persönliche Vorsprache
Die Konsularabteilung ist montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr für persönliche Vorsprachen erreichbar. Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Allgemeine Bürozeiten
Die allgemeinen Bürozeiten des Generalkonsulats sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr.
Telefonische Sprechzeiten
Für konsularische Fragen gelten Montag und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Mittwoch von 13:00 bis 14:00 Uhr als telefonische Sprechzeiten.
Standort des Generalkonsulats
Das Dänische Generalkonsulat befindet sich am Glockengießerwall 2 in der Hamburger Innenstadt.
Über das Dänische Generalkonsulat Hamburg
Das Generalkonsulat des Königreichs Dänemark in Hamburg ist eine berufskonsularische Vertretung Dänemarks in Deutschland. Generalkonsulin ist Anette Snedgaard Galskjøt.
Die Vertretung übernimmt konsularische Aufgaben und unterstützt darüber hinaus die engen wirtschaftlichen und institutionellen Beziehungen zwischen Dänemark und ihrem umfangreichen Konsularbezirk.
Konsularbezirk
Der Konsularbezirk umfasst Hamburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein. Ausgenommen sind Flensburg, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg sowie der nördlich des Nord-Ostsee-Kanals gelegene Teil des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Konsularische Dienstleistungen
Das Generalkonsulat bietet insbesondere Dienstleistungen für dänische Staatsangehörige in seinem Konsularbezirk an.
Dänische Reisepässe
Beim Generalkonsulat können Anträge auf neue biometrische dänische Reisepässe gestellt werden. Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Passanträge für Kinder
Auch Passanträge für Kinder werden nach den jeweils geltenden dänischen Voraussetzungen bearbeitet.
Provisorische Reisepässe
In dringenden Fällen können dänische Vertretungen unter bestimmten Voraussetzungen vorläufige Reisedokumente ausstellen.
Konsularische Unterstützung
Dänische Staatsangehörige können sich bei konsularischen Fragen und besonderen Notlagen an die Vertretung wenden.
Dokumente und Bescheinigungen
Je nach Anliegen können weitere konsularische Dienstleistungen und Dokumentenangelegenheiten über die Vertretung bearbeitet werden.
MitID und weitere Angelegenheiten
Für bestimmte konsularische Dienstleistungen gelten gesonderte Termin- und Verfahrensregeln. Prüfen Sie deshalb vor dem Besuch die aktuellen Hinweise des dänischen Außenministeriums.
Termin beim Dänischen Generalkonsulat Hamburg
Persönliche Vorsprachen im Generalkonsulat sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Passanträge stehen insbesondere Dienstag und Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Ein Termin ist dafür zwingend erforderlich.
Passantrag nur mit Termin
Für einen neuen dänischen Reisepass muss vorab ein Termin gebucht werden. Planen Sie pro Antragsteller ausreichend Zeit ein und bringen Sie die auf der offiziellen Website genannten Unterlagen mit.
Zuständigkeitsbereich
Das Dänische Generalkonsulat Hamburg ist für Hamburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und den überwiegenden Teil Schleswig-Holsteins zuständig.
Nicht zum Hamburger Konsularbezirk gehören Flensburg, die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der nördlich des Nord-Ostsee-Kanals gelegene Teil des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Für diese Gebiete ist das Dänische Generalkonsulat in Flensburg zuständig.
Vor dem Besuch
Vereinbaren Sie vor jeder persönlichen Vorsprache einen Termin und prüfen Sie die Anforderungen für Ihre gewünschte Dienstleistung.
Für Passanträge müssen unter anderem das bisherige Reisedokument und gegebenenfalls weitere Identitäts- oder Staatsangehörigkeitsnachweise vorgelegt werden. Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift werden bei biometrischen Passanträgen vor Ort aufgenommen.
Zahlung mit Karte
Gebühren für Reisepässe und andere konsularische Dienstleistungen können beim Generalkonsulat Hamburg nach den aktuellen dänischen Angaben mit Kredit- oder Zahlungskarte bezahlt werden.
Weitere dänische Konsulate in Deutschland
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Häufige Fragen zum Dänischen Generalkonsulat Hamburg
Wo befindet sich das Dänische Generalkonsulat Hamburg?
Das Generalkonsulat befindet sich am Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg.
Wer ist Generalkonsulin von Dänemark in Hamburg?
Das Auswärtige Amt und mehrere aktuelle Seiten des dänischen Außenministeriums führen Anette Snedgaard Galskjøt als Generalkonsulin.
Wann kann ich persönlich vorsprechen?
Die Konsularabteilung bietet montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr persönliche Vorsprachen an. Ein Termin ist erforderlich.
Wann kann ich einen Reisepass beantragen?
Passanträge werden in Hamburg dienstags und mittwochs von 09:00 bis 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung angenommen.
Kann ich beim Generalkonsulat einen dänischen Reisepass beantragen?
Ja. Das Generalkonsulat Hamburg gehört zu den dänischen Vertretungen in Deutschland, die biometrische Passanträge bearbeiten.
Für welche Bundesländer ist das Generalkonsulat zuständig?
Der Konsularbezirk umfasst Hamburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und große Teile Schleswig-Holsteins.
Ist für jeden Besuch ein Termin erforderlich?
Ja. Das dänische Außenministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass persönliche Vorsprachen in den Konsulaten nur nach Terminvereinbarung möglich sind.