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Finnland · Honorarkonsulat

Finnisches Honorarkonsulat in Lübeck

Das Honorarkonsulat der Republik Finnland in Lübeck ist für die Hansestadt Lübeck sowie mehrere Kreise in Schleswig-Holstein zuständig. Hier finden Sie Adresse, Kontaktinformationen, Öffnungszeiten und Hinweise zum konsularischen Leistungsumfang.

Kontakt zum Finnischen Honorarkonsulat Lübeck

Die aktuellen offiziellen Kontaktdaten der honorarkonsularischen Vertretung der Republik Finnland in Lübeck.

Offizielle Bezeichnung
Honorarkonsul der Republik Finnland

Leitung
Bernd Jorkisch, Honorarkonsul

Adresse
c/o IHK zu Lübeck, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck

Fax
+49 451 600 64241

Öffnungszeiten

Für das Honorarkonsulat in Lübeck sind feste Öffnungszeiten veröffentlicht.

Montag bis Freitag

Das Honorarkonsulat ist Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:30 bis 16:00 Uhr geöffnet.

Standort des Honorarkonsulats

Das Finnische Honorarkonsulat befindet sich bei der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck in der Fackenburger Allee 2.

Über das Finnische Honorarkonsulat Lübeck

Das Honorarkonsulat der Republik Finnland in Lübeck ist eine honorarkonsularische Vertretung Finnlands in Deutschland. Honorarkonsul ist Bernd Jorkisch.

Bernd Jorkisch übt das Amt seit 2014 aus. Im Dezember 2025 wurde er für seine Verdienste um die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen Finnland und Deutschland mit dem Ritterkreuz I. Klasse des Ordens des Löwen von Finnland ausgezeichnet.

Konsularbezirk

Der Konsularbezirk umfasst die Hansestadt Lübeck sowie die Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg und Stormarn.

Konsularische Dienstleistungen

Der Leistungsumfang finnischer Honorarkonsulate ist begrenzt und unterscheidet sich von dem einer berufskonsularischen Vertretung.

Hilfe in Notlagen

Das Honorarkonsulat kann finnische Staatsangehörige und dauerhaft in Finnland lebende Personen in Notlagen beraten und bei der Kontaktaufnahme mit örtlichen Behörden oder einer finnischen Vertretung unterstützen.

Bestimmte notarielle Bescheinigungen

Über finnische Honorarkonsulate können bestimmte notarielle Bescheinigungen erhältlich sein. Ob die gewünschte Leistung in Lübeck möglich ist, sollte vorab geklärt werden.

Wirtschaftliche Kontakte

Honorarkonsulate fördern die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und können finnische Unternehmen bei regionalen Kontakten und der Suche nach Kooperationspartnern unterstützen.

Kulturelle Beziehungen

Die Vertretung unterstützt außerdem den gesellschaftlichen und kulturellen Austausch zwischen Finnland und der Region Lübeck.

Keine Pass-, Visa- oder Aufenthaltstitelanträge

Finnlands Außenministerium stellt ausdrücklich klar, dass Honorarkonsulate keine Passanträge entgegennehmen und weder Visumanträge noch Anträge auf Aufenthaltstitel bearbeiten.

Termin beim Finnischen Honorarkonsulat Lübeck

Das Honorarkonsulat veröffentlicht feste Öffnungszeiten. Bei einem konkreten konsularischen Anliegen empfiehlt sich trotzdem eine vorherige telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme.

Vor dem Besuch kurz nachfragen

So kann vorab geklärt werden, ob das Honorarkonsulat für Ihr Anliegen zuständig ist und welche Unterlagen gegebenenfalls benötigt werden.

Zuständigkeitsbereich

Das Finnische Honorarkonsulat Lübeck ist für die Hansestadt Lübeck sowie die Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg und Stormarn zuständig.

Für die übrigen Gebiete Schleswig-Holsteins besteht unter anderem das Finnische Honorarkonsulat in Kiel.

Vor dem Besuch

Prüfen Sie vor Ihrer Anreise, ob Ihr Anliegen zum Aufgabenbereich des Honorarkonsulats gehört.

Für Pass-, Visa- und Aufenthaltstitelverfahren ist eine dafür zuständige finnische Auslandsvertretung zu kontaktieren.

Keine Passanträge in Lübeck

Finnische Honorarkonsulate nehmen keine Passanträge entgegen. Für einen neuen finnischen Reisepass muss daher eine dafür zuständige finnische Vertretung genutzt werden.

Weitere finnische Konsulate in Deutschland

Finden Sie weitere konsularische Vertretungen der Republik Finnland in Deutschland.

Häufige Fragen zum Finnischen Honorarkonsulat Lübeck

Wo befindet sich das Finnische Honorarkonsulat Lübeck?

Das Honorarkonsulat befindet sich bei der IHK zu Lübeck in der Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck.

Wer ist Honorarkonsul von Finnland in Lübeck?

Honorarkonsul ist Bernd Jorkisch.

Wann ist das Honorarkonsulat geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:30 bis 16:00 Uhr.

Für welches Gebiet ist das Honorarkonsulat zuständig?

Der Konsularbezirk umfasst die Hansestadt Lübeck sowie die Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg und Stormarn.

Kann ich beim Honorarkonsulat Lübeck einen finnischen Reisepass beantragen?

Nein. Finnische Honorarkonsulate nehmen keine Passanträge entgegen.

Kann ich dort ein Visum für Finnland beantragen?

Nein. Finnische Honorarkonsulate bearbeiten keine Visumanträge.

Kann ich dort einen Aufenthaltstitel beantragen?

Nein. Aufenthaltstitelanträge werden nicht von finnischen Honorarkonsulaten bearbeitet.

Kann das Honorarkonsulat notarielle Bescheinigungen ausstellen?

Bestimmte notarielle Bescheinigungen können über finnische Honorarkonsulate erhältlich sein. Ob die gewünschte Leistung in Lübeck angeboten wird, sollte vorab direkt mit der Vertretung geklärt werden.