Konsulate Deutschland

China · Generalkonsulat

Chinesisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main

Das Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt am Main ist für Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig. Hier finden Sie Adresse, Kontaktinformationen, Öffnungszeiten sowie Hinweise zu Reisepässen, Reisedokumenten, Visa und weiteren konsularischen Dienstleistungen.

Kontakt zum Chinesischen Generalkonsulat Frankfurt

Die aktuellen offiziellen Kontaktdaten des Generalkonsulats der Volksrepublik China in Frankfurt am Main.

Offizielle Bezeichnung
Generalkonsulat der Volksrepublik China

Leitung
Huang Yiyang, Generalkonsul

Adresse
Stresemannallee 19–23, 60596 Frankfurt am Main

Zentrale

Passangelegenheiten

Notarielle Angelegenheiten

Fax Konsularabteilung
+49 69 75085530

E-Mail Konsularangelegenheiten

Öffnungszeiten

Für die Konsularabteilung sind aktuelle Publikumszeiten veröffentlicht.

Montag bis Freitag

Die Konsularabteilung ist montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet, ausgenommen Feiertage.

Telefonische Auskunft

Für Passangelegenheiten und notarielle Konsularangelegenheiten sind die veröffentlichten telefonischen Auskunftszeiten werktags von 09:30 bis 11:30 Uhr und von 14:30 bis 16:30 Uhr.

Standort des Generalkonsulats

Das Generalkonsulat der Volksrepublik China befindet sich in der Stresemannallee 19–23 in Frankfurt am Main.

Über das Chinesische Generalkonsulat Frankfurt

Das Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt am Main ist eine berufskonsularische Vertretung Chinas in Deutschland. Generalkonsul ist Huang Yiyang.

Die Vertretung übernimmt konsularische Aufgaben und unterstützt darüber hinaus den Austausch zwischen China und den Ländern ihres Konsularbezirks.

Konsularbezirk

Der Amts- und Konsularbezirk umfasst Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Konsularische Dienstleistungen

Das Generalkonsulat veröffentlicht aktuelle Informationen zu verschiedenen konsularischen Verfahren für chinesische und ausländische Staatsangehörige.

Chinesische Reisepässe

Das Generalkonsulat bearbeitet Passangelegenheiten chinesischer Staatsangehöriger. Für viele Anträge werden zunächst digitale Verfahrensschritte über die chinesischen Konsularsysteme genutzt.

Reisedokumente

Auch Anträge auf chinesische Reisedokumente werden im Rahmen der veröffentlichten Voraussetzungen bearbeitet.

Notarielle Angelegenheiten

Für chinesische Staatsangehörige bietet das Generalkonsulat bestimmte notarielle konsularische Dienstleistungen an.

Visa für China

Reguläre chinesische Visumanträge werden über das Chinese Visa Application Service Center in Frankfurt abgewickelt.

Konsularischer Schutz

Chinesische Staatsangehörige können sich in dringenden Notfällen an das Generalkonsulat wenden. Für Notfälle besteht eine gesonderte konsularische Notfallnummer.

Weitere Konsularverfahren

Das Generalkonsulat veröffentlicht außerdem Informationen zu weiteren Dokumenten-, Bescheinigungs- und konsularischen Verfahren.

Termin und Besuch beim Chinesischen Generalkonsulat Frankfurt

Der konkrete Ablauf hängt von der benötigten Dienstleistung ab. Pass- und Reisedokumentenanträge werden in vielen Fällen zunächst digital eingereicht; für bestimmte Antragsteller und dringende Fälle sind persönliche Verfahren vorgesehen.

Prüfen Sie deshalb vor einer persönlichen Vorsprache die aktuellen Hinweise des Generalkonsulats für Ihr konkretes Anliegen.

Visa nicht direkt am Konsularschalter beantragen

Reguläre Visumanträge werden über das Chinese Visa Application Service Center Frankfurt bearbeitet. Das Visa Center befindet sich seit August 2026 in der Zeil 53, 3. Obergeschoss, 60313 Frankfurt am Main.

Zuständigkeitsbereich

Das Chinesische Generalkonsulat Frankfurt ist für Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig.

Für Personen mit Wohnsitz in anderen Bundesländern bestehen weitere chinesische Generalkonsulate beziehungsweise die Botschaft der Volksrepublik China in Berlin.

Vor dem Besuch

Prüfen Sie vor einer persönlichen Vorsprache die aktuellen Anforderungen für Ihre gewünschte Dienstleistung. Je nach Verfahren können digitale Antragsschritte, bestimmte Originaldokumente und zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

Für reguläre Visa sollten Sie sich direkt an das Chinese Visa Application Service Center Frankfurt wenden. Für Pass-, Reisedokument- und notarielle Angelegenheiten gelten die Hinweise des Generalkonsulats.

Deutsche Urkunden: Apostille statt Legalisation

Seit dem 7. November 2023 gilt zwischen Deutschland und China das Haager Apostille-Übereinkommen. Für entsprechende deutsche öffentliche Urkunden ist deshalb grundsätzlich eine deutsche Apostille vorgesehen; die frühere konsularische Legalisation durch das Generalkonsulat wurde für diese Urkunden ausgesetzt.

Weitere chinesische Konsulate in Deutschland

Finden Sie weitere konsularische Vertretungen der Volksrepublik China in Deutschland.

Häufige Fragen zum Chinesischen Generalkonsulat Frankfurt

Wo befindet sich das Chinesische Generalkonsulat Frankfurt?

Das Generalkonsulat befindet sich in der Stresemannallee 19–23, 60596 Frankfurt am Main.

Wer ist Generalkonsul von China in Frankfurt?

Generalkonsul der Volksrepublik China ist Huang Yiyang.

Für welche Bundesländer ist das Generalkonsulat zuständig?

Der Konsularbezirk umfasst Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Wann ist die Konsularabteilung geöffnet?

Die Konsularabteilung ist montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet, ausgenommen Feiertage.

Kann ich dort einen chinesischen Reisepass beantragen?

Ja. Das Generalkonsulat bearbeitet Passangelegenheiten chinesischer Staatsangehöriger. Je nach Antrag gelten digitale und persönliche Verfahrensschritte.

Wo beantrage ich ein Visum für China?

Reguläre Visumanträge werden über das Chinese Visa Application Service Center Frankfurt bearbeitet und nicht direkt am normalen Konsularschalter eingereicht.

Wo befindet sich das Chinese Visa Application Service Center Frankfurt?

Seit August 2026 befindet sich das Visa Application Service Center in der Zeil 53, 3. Obergeschoss, 60313 Frankfurt am Main.

Legalisiert das Generalkonsulat deutsche Urkunden?

Für deutsche öffentliche Urkunden, die unter das Haager Apostille-Übereinkommen fallen, ist seit November 2023 grundsätzlich keine konsularische Legalisation mehr erforderlich. Stattdessen wird eine Apostille der zuständigen deutschen Stelle verwendet.