Griechenland · Generalkonsulat
Griechisches Generalkonsulat in Hamburg
Das Generalkonsulat der Hellenischen Republik in Hamburg ist für Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zuständig. Hier finden Sie Adresse, Kontaktinformationen, Sprechzeiten sowie Hinweise zu Reisepässen, standesamtlichen Angelegenheiten, Vollmachten und Terminen.
Kontakt zum Griechischen Generalkonsulat Hamburg
Die aktuellen offiziellen Kontaktdaten des Generalkonsulats der Hellenischen Republik in Hamburg.
Öffnungszeiten und Sprechzeiten
Das Generalkonsulat empfängt Besucher grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sprechzeiten nach Terminabsprache
Das Generalkonsulat veröffentlicht für Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag Sprechzeiten von 09:00 bis 15:30 Uhr. Donnerstag gelten Sprechzeiten von 09:30 bis 17:00 Uhr.
Termin grundsätzlich erforderlich
Für konsularische Angelegenheiten ist grundsätzlich eine vorherige Terminabsprache erforderlich. Für verschiedene Dienstleistungen gelten unterschiedliche Wege und Zeiten zur Terminvereinbarung.
Standort des Generalkonsulats
Das Griechische Generalkonsulat befindet sich in der Neue ABC-Straße 10 in der Hamburger Innenstadt.
Über das Griechische Generalkonsulat Hamburg
Das Generalkonsulat der Hellenischen Republik in Hamburg ist eine berufskonsularische Vertretung Griechenlands in Deutschland. Generalkonsul ist Ioannis Vikelidis.
Das griechische Konsulat in Hamburg blickt auf eine lange Geschichte zurück. Die diplomatischen Beziehungen Griechenlands mit Hamburg reichen nach Angaben des griechischen Außenministeriums bis in das Jahr 1836 zurück. Seit 1956 besteht die Vertretung in ihrer heutigen Form als Generalkonsulat.
Konsularbezirk Norddeutschland
Der Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats umfasst die Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Konsularische Dienstleistungen
Das Generalkonsulat bietet zahlreiche konsularische Dienstleistungen für griechische Staatsangehörige und andere berechtigte Antragsteller in seinem Konsularbezirk an.
Griechische Reisepässe
Beim Generalkonsulat können Anträge auf Ausstellung eines griechischen Reisepasses gestellt werden. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Abholung von Reisepässen
Bereits ausgestellte Reisepässe können beim Generalkonsulat abgeholt werden. Für die reine Abholung veröffentlicht die Vertretung besondere Regelungen.
Vorläufige Reisedokumente
In bestimmten Situationen können beim Generalkonsulat vorläufige Reisedokumente beantragt beziehungsweise entsprechende Informationen eingeholt werden.
Standesamtliche Angelegenheiten
Das Generalkonsulat bearbeitet verschiedene standesamtliche Angelegenheiten. Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Notarielle Vollmachten
Notarielle Vollmachten gehören zu den ausdrücklich angebotenen konsularischen Dienstleistungen der Vertretung.
Beglaubigungen
Das Generalkonsulat bearbeitet unter anderem Unterschriftsbeglaubigungen und weitere konsularische Beglaubigungsangelegenheiten.
Wehrpflicht
Griechische Staatsangehörige können sich beim Generalkonsulat zu Wehrpflicht- und Militärangelegenheiten informieren und entsprechende Verfahren durchführen.
Übersiedlung und Führerschein
Die Vertretung informiert außerdem über Übersiedlungsbescheinigungen, Führerscheinangelegenheiten und weitere konsularische Verfahren.
Lebensbescheinigungen
Lebensbescheinigungen, beispielsweise für Rentenangelegenheiten, gehören ebenfalls zum veröffentlichten Dienstleistungsangebot.
Voraussetzungen vorher prüfen
Die benötigten Dokumente und Nachweise unterscheiden sich je nach Dienstleistung. Prüfen Sie deshalb vor der Terminvereinbarung die Informationen zur gewünschten Leistung auf der offiziellen Website des Generalkonsulats.
Termin beim Griechischen Generalkonsulat Hamburg
Für konsularische Angelegenheiten ist grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Termin für einen Reisepassantrag
Termine für die Beantragung eines griechischen Reisepasses können nach den veröffentlichten Hinweisen Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag zwischen 14:00 und 15:30 Uhr telefonisch unter +49 40 413 243 17 vereinbart werden.
Andere konsularische Angelegenheiten
Für Standesamt, Vollmachten, Wehrpflicht, Übersiedlungsbescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigungen und weitere Anliegen gelten eigene Termin- und Kontaktwege. Prüfen Sie dafür vorab die Angaben zur jeweiligen Dienstleistung auf der offiziellen Website.
Abholung von Reisepässen
Für die Abholung eines bereits ausgestellten Reisepasses ist nach den aktuellen Hinweisen des Generalkonsulats keine Terminvereinbarung erforderlich.
Zuständigkeitsbereich
Das Griechische Generalkonsulat Hamburg ist für die Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zuständig.
Personen mit Wohnsitz in anderen Bundesländern werden von anderen griechischen konsularischen Vertretungen in Deutschland betreut.
Vor dem Besuch
Vereinbaren Sie für Ihre konsularische Angelegenheit zunächst einen Termin und informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen für die gewünschte Dienstleistung.
Beim Besuch des Generalkonsulats ist ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
Formulare erst im Konsulat unterschreiben
Das Generalkonsulat weist darauf hin, dass online bereitgestellte Vordrucke vor dem zuständigen Mitarbeiter im Konsulat unterschrieben werden sollen. Unterschreiben Sie entsprechende Formulare daher nicht vorzeitig, sofern die jeweilige Anleitung nichts anderes vorsieht.
Termin und Voraussetzungen überprüfen
Prüfen Sie kurz vor Ihrem Besuch nochmals die Informationen des Generalkonsulats, da Terminverfahren, benötigte Unterlagen oder Sprechzeiten geändert werden können.
Weitere griechische Konsulate in Deutschland
Finden Sie weitere konsularische Vertretungen der Hellenischen Republik in Deutschland.
Häufige Fragen zum Griechischen Generalkonsulat Hamburg
Wo befindet sich das Griechische Generalkonsulat Hamburg?
Das Generalkonsulat befindet sich in der Neue ABC-Straße 10, 20354 Hamburg.
Wer ist Generalkonsul von Griechenland in Hamburg?
Generalkonsul ist Ioannis Vikelidis.
Für welche Bundesländer ist das Generalkonsulat zuständig?
Der Konsularbezirk umfasst Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Welche Sprechzeiten gelten?
Das Generalkonsulat veröffentlicht Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag Sprechzeiten von 09:00 bis 15:30 Uhr sowie Donnerstag von 09:30 bis 17:00 Uhr. Persönliche Vorsprachen erfolgen grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Brauche ich einen Termin?
Ja. Für konsularische Angelegenheiten ist grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Eine Ausnahme besteht nach den veröffentlichten Hinweisen für die Abholung bereits ausgestellter Reisepässe.
Kann ich in Hamburg einen griechischen Reisepass beantragen?
Ja. Reisepassanträge gehören zu den Dienstleistungen des Generalkonsulats. Dafür muss vorher ein Termin vereinbart werden.
Kann ich meinen fertigen Reisepass ohne Termin abholen?
Ja. Nach den aktuellen Hinweisen des Generalkonsulats ist für die Abholung eines ausgestellten Reisepasses kein Termin erforderlich.
Bearbeitet das Generalkonsulat standesamtliche Angelegenheiten?
Ja. Standesamtliche Angelegenheiten gehören ausdrücklich zum konsularischen Leistungsangebot der Vertretung.
Kann ich beim Generalkonsulat eine notarielle Vollmacht erstellen lassen?
Ja. Notarielle Vollmachten werden als konsularische Dienstleistung angeboten. Prüfen Sie vor der Terminvereinbarung die erforderlichen Unterlagen.
Muss ich zum Termin einen Ausweis mitbringen?
Ja. Das Generalkonsulat weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Besuch ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen ist.