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Israel · Generalkonsulat

Israelisches Generalkonsulat in München

Das Generalkonsulat des Staates Israel in München ist für Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig. Hier finden Sie Adresse, Kontaktinformationen, Hinweise zu Terminen sowie Informationen zu Pass-, Visa- und weiteren konsularischen Dienstleistungen.

Kontakt zum Israelischen Generalkonsulat München

Die aktuellen offiziellen Kontaktdaten des Generalkonsulats des Staates Israel in München.

Offizielle Bezeichnung
Generalkonsulat des Staates Israel

Leitung
Talya Lador-Fresher, Generalkonsulin

Adresse
Barer Straße 19, 80333 München

Telefon Zentrale

E-Mail Konsularabteilung

Öffnungszeiten und Besuch

Für persönliche Vorsprachen gelten feste Besuchszeiten und eine verbindliche Terminregelung.

Besuchszeiten nur mit Termin

Die offizielle Website des Generalkonsulats nennt Montag bis Freitag von 09:30 bis 12:30 Uhr als Besuchszeiten. Eine persönliche Vorsprache ist jedoch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit

Das Auswärtige Amt veröffentlicht für die Konsularabteilung telefonische Zeiten von Montag bis Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag 12:00 bis 13:00 Uhr.

Standort des Generalkonsulats

Das Israelische Generalkonsulat befindet sich in der Barer Straße 19 in München.

Über das Israelische Generalkonsulat München

Das Generalkonsulat des Staates Israel in München ist eine berufskonsularische Vertretung Israels in Deutschland. Es wurde im September 2011 eröffnet.

Generalkonsulin ist Talya Lador-Fresher. Sie leitet die Vertretung seit September 2023.

Neben der konsularischen Betreuung israelischer Staatsangehöriger unterstützt das Generalkonsulat die Beziehungen Israels zu Süddeutschland in politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen.

Konsularbezirk Süddeutschland

Der Konsularbezirk umfasst Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Konsularische Dienstleistungen

Die Konsularabteilung bietet umfangreiche Dienstleistungen für israelische Staatsangehörige sowie ausgewählte Leistungen für ausländische Staatsangehörige an.

Israelische Reisepässe und Reisedokumente

Zu den angebotenen Leistungen gehören die Verlängerung israelischer Reisedokumente sowie Verfahren bei verlorenen, gestohlenen oder beschädigten Pässen.

Reisedokumente für Minderjährige

Das Generalkonsulat bearbeitet auch Anträge auf israelische Reisedokumente für Minderjährige nach den geltenden Voraussetzungen.

Visa für Israel

Die Konsularabteilung bearbeitet Visaanliegen ausländischer Staatsangehöriger, darunter Besuchs-, Touristen-, Studien- und bestimmte Arbeitsvisa.

Personenstandsangelegenheiten

Zu den offiziellen Dienstleistungen gehören unter anderem Meldungen zu Geburten, Todesfällen, Namensänderungen und Änderungen des Familienstands.

Beglaubigungen und notarielle Erklärungen

Das Generalkonsulat bietet bestimmte notarielle Erklärungen sowie die Beglaubigung beziehungsweise Authentifizierung von Dokumenten an.

Register- und Staatsangehörigkeitsnachweise

Anträge auf Auszüge aus dem israelischen Bevölkerungsregister sowie Bescheinigungen über die israelische Staatsangehörigkeit oder deren Nichtbestehen gehören ebenfalls zum Leistungsspektrum.

Führungszeugnisse und Bescheinigungen

Zu den offiziellen Dienstleistungen gehören auch Anträge auf beglaubigte Strafregisterinformationen und weitere amtliche Bescheinigungen.

Weitere konsularische Verfahren

Je nach Fall können weitere Verfahren wie genetische Abstammungstests, Fahrerlaubnisbescheinigungen oder Lebensbescheinigungen bearbeitet werden.

Termin für jede Dienstleistung erforderlich

Das Generalkonsulat weist ausdrücklich darauf hin, dass für sämtliche konsularischen Dienstleistungen vorab ein Termin vereinbart werden muss.

Termin beim Israelischen Generalkonsulat München

Eine persönliche Vorsprache ohne vorherigen Termin ist nicht möglich.

Konsularische Termine

Für allgemeine konsularische Anliegen können Termine über info@munich.mfa.gov.il oder telefonisch unter +49 89 54 34 86 502 vereinbart werden.

Visatermine

Für Visaangelegenheiten wenden Sie sich an consular2@munich.mfa.gov.il oder telefonisch an +49 89 54 34 86 527.

Angaben bei der Terminvereinbarung

Das Generalkonsulat bittet bei der Terminanfrage um Name, Pass- beziehungsweise Identitätsnummer und eine kurze Beschreibung des Anliegens.

Zuständigkeitsbereich

Das Israelische Generalkonsulat München ist für Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig.

Personen mit Wohnsitz in diesen Bundesländern können sich bei konsularischen Angelegenheiten an die Münchner Vertretung wenden.

Vor dem Besuch

Vereinbaren Sie immer zuerst einen Termin und prüfen Sie auf der offiziellen Website die Anforderungen für Ihre konkrete Dienstleistung.

Je nach Verfahren können unterschiedliche Originaldokumente, Formulare, Passbilder, Gebühren oder weitere Nachweise erforderlich sein.

Postsendungen

Für postalische Sendungen verwendet das Generalkonsulat die Adresse Postfach 100855, 80082 München. Dokumente sollen nach den offiziellen Hinweisen ausschließlich per Einschreiben mit der Deutschen Post geschickt werden.

Konsularischer Notfall

In einem dringenden konsularischen Notfall ist das Generalkonsulat unter +49 151 467 32 649 erreichbar.

Sprachkenntnisse beim Termin

Wer weder Hebräisch noch Englisch oder Deutsch ausreichend beherrscht, muss für den Termin einen Dolmetscher mitbringen und das Generalkonsulat darüber vorab informieren.

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Häufige Fragen zum Israelischen Generalkonsulat München

Wo befindet sich das Israelische Generalkonsulat München?

Das Generalkonsulat befindet sich in der Barer Straße 19, 80333 München.

Wer ist Generalkonsulin von Israel in München?

Generalkonsulin ist Talya Lador-Fresher. Sie leitet die Vertretung seit September 2023.

Für welche Bundesländer ist das Generalkonsulat zuständig?

Der Konsularbezirk umfasst Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Kann ich ohne Termin zum Generalkonsulat kommen?

Nein. Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Welche Besuchszeiten gelten?

Die offizielle Website nennt Montag bis Freitag von 09:30 bis 12:30 Uhr. Ein Besuch ist jedoch nur mit einem vorab vereinbarten Termin möglich.

Kann ich dort einen israelischen Reisepass beantragen oder verlängern?

Ja. Pass- und Reisedokumentangelegenheiten gehören zum konsularischen Leistungsbereich. Die Voraussetzungen hängen vom konkreten Verfahren ab und sollten vorab geprüft werden.

Kann ich beim Generalkonsulat ein Visum für Israel beantragen?

Ja. Die Konsularabteilung bearbeitet verschiedene Visaanträge. Für Visa gibt es eine eigene Kontaktadresse und Telefonnummer.

Welche E-Mail-Adresse gilt für Visa?

Für Visaangelegenheiten veröffentlicht das Generalkonsulat die Adresse consular2@munich.mfa.gov.il.

Welche Notfallnummer gilt?

In dringenden konsularischen Notfällen ist das Generalkonsulat unter +49 151 467 32 649 erreichbar.