Finnland · Honorarkonsulat
Finnisches Honorarkonsulat in Frankfurt am Main
Das Honorarkonsulat der Republik Finnland in Frankfurt am Main ist eine regionale Anlaufstelle für finnische Staatsangehörige und weitere Anliegen mit Finnland-Bezug. Hier finden Sie Adresse, Kontaktinformationen, Hinweise zur Terminvereinbarung und zum konsularischen Leistungsumfang.
Kontakt zum Finnischen Honorarkonsulat Frankfurt
Die aktuellen offiziellen Kontaktdaten der honorarkonsularischen Vertretung der Republik Finnland in Frankfurt am Main.
Standort des Honorarkonsulats
Das Finnische Honorarkonsulat befindet sich in der Neuen Mainzer Straße 2–4 in Frankfurt am Main.
Über das Finnische Honorarkonsulat Frankfurt
Das Honorarkonsulat der Republik Finnland in Frankfurt am Main ist eine honorarkonsularische Vertretung Finnlands in Deutschland. Honorarkonsul ist Dr. Hubertus Kolster.
Honorarkonsulate ergänzen das finnische Vertretungsnetz und unterstützen bei bestimmten konsularischen Anliegen sowie bei der Pflege wirtschaftlicher, kultureller und gesellschaftlicher Beziehungen.
Konsularbezirk Hessen
Das Auswärtige Amt führt Hessen als Amts- und Konsularbezirk des Honorarkonsulats Frankfurt am Main.
Konsularische Dienstleistungen
Finnland grenzt die Aufgaben seiner Honorarkonsulate klar von den Leistungen einer berufskonsularischen Vertretung ab.
Hilfe in Notlagen
Honorarkonsulate können finnische Staatsangehörige und dauerhaft in Finnland lebende Personen in Notlagen beraten und bei der Kontaktaufnahme mit örtlichen Behörden oder einer finnischen Vertretung unterstützen.
Bestimmte notarielle Bescheinigungen
Über finnische Honorarkonsulate können bestimmte notarielle Bescheinigungen erhältlich sein. Ob das gewünschte Verfahren in Frankfurt möglich ist, sollte vorab geklärt werden.
Wirtschaftliche Kontakte
Honorarkonsulate fördern Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und können finnische Unternehmen bei regionalen Kontakten und der Suche nach Kooperationspartnern unterstützen.
Information und Vermittlung
Das Honorarkonsulat kann Orientierung zu Finnland und zu zuständigen finnischen Behörden oder Auslandsvertretungen geben.
Keine Pass-, Visa- oder Aufenthaltstitelanträge
Finnische Honorarkonsulate nehmen keine Passanträge entgegen und bearbeiten weder Visumanträge noch Anträge auf Aufenthaltstitel.
Termin beim Finnischen Honorarkonsulat Frankfurt
Persönlicher Kundendienst erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem.
Der telefonische Kundendienst ist montags bis donnerstags von 09:00 bis 10:00 Uhr erreichbar.
Keine offene Sprechstunde
Die Telefonzeit ist keine allgemeine Besucheröffnungszeit. Für eine persönliche Vorsprache muss vorab ein Termin vereinbart werden.
Zuständigkeitsbereich
Das Auswärtige Amt führt das Land Hessen als Amts- und Konsularbezirk des Finnischen Honorarkonsulats Frankfurt am Main.
Für Verfahren außerhalb der Befugnisse eines Honorarkonsulats ist eine dafür zuständige finnische Auslandsvertretung zu kontaktieren.
Vor dem Besuch
Vereinbaren Sie vor jeder persönlichen Vorsprache einen Termin über das offizielle Terminvergabesystem.
Für Reisepass-, Visa- und Aufenthaltstitelangelegenheiten ist das Honorarkonsulat Frankfurt nicht zuständig.
Passanträge nicht beim Honorarkonsulat
Finnland weist ausdrücklich darauf hin, dass Honorarkonsulate keine Passanträge entgegennehmen. Nutzen Sie für einen Passantrag eine dafür zuständige finnische Vertretung.
Weitere finnische Konsulate in Deutschland
Finden Sie weitere konsularische Vertretungen der Republik Finnland in Deutschland.
Häufige Fragen zum Finnischen Honorarkonsulat Frankfurt
Wo befindet sich das Finnische Honorarkonsulat Frankfurt?
Das Honorarkonsulat befindet sich bei CMS Hasche Sigle in der Neuen Mainzer Straße 2–4, 60311 Frankfurt am Main.
Wer ist Honorarkonsul von Finnland in Frankfurt?
Honorarkonsul ist Dr. Hubertus Kolster.
Wann ist das Honorarkonsulat telefonisch erreichbar?
Der telefonische Kundendienst ist montags bis donnerstags von 09:00 bis 10:00 Uhr erreichbar.
Brauche ich für einen persönlichen Besuch einen Termin?
Ja. Persönlicher Kundendienst erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem.
Kann ich beim Honorarkonsulat Frankfurt einen finnischen Reisepass beantragen?
Nein. Finnische Honorarkonsulate nehmen keine Passanträge entgegen.
Kann ich dort ein Visum für Finnland beantragen?
Nein. Finnische Honorarkonsulate bearbeiten keine Visumanträge.
Kann ich dort einen Aufenthaltstitel beantragen?
Nein. Anträge auf Aufenthaltstitel werden nicht von finnischen Honorarkonsulaten bearbeitet.
Kann das Honorarkonsulat notarielle Bescheinigungen ausstellen?
Bestimmte notarielle Bescheinigungen können über finnische Honorarkonsulate erhältlich sein. Ob die gewünschte Leistung in Frankfurt angeboten wird, sollte vorab direkt geklärt werden.