China · Generalkonsulat
Chinesisches Generalkonsulat in Hamburg
Das Generalkonsulat der Volksrepublik China in Hamburg ist für Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zuständig. Hier finden Sie Adresse, Kontaktinformationen, Besuchszeiten sowie Hinweise zu Reisepässen, Reisedokumenten, Visa und weiteren konsularischen Dienstleistungen.
Kontakt zum Chinesischen Generalkonsulat Hamburg
Die aktuellen offiziellen Kontaktdaten des Generalkonsulats der Volksrepublik China in Hamburg.
Öffnungszeiten
Für die allgemeinen Büros und die Konsularabteilung gelten unterschiedliche Öffnungszeiten.
Konsularabteilung
Die Konsularabteilung ist montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet, ausgenommen Feiertage.
Allgemeine Bürozeiten
Die allgemeinen Bürozeiten des Generalkonsulats sind Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr. Für konsularische Besucher sind jedoch die gesonderten Zeiten der Konsularabteilung maßgeblich.
Standort des Generalkonsulats
Das Generalkonsulat der Volksrepublik China befindet sich in der Elbchaussee 268 in Hamburg.
Über das Chinesische Generalkonsulat Hamburg
Das Generalkonsulat der Volksrepublik China in Hamburg ist eine berufskonsularische Vertretung Chinas in Deutschland. Generalkonsul ist Lin Dong.
Die Vertretung übernimmt konsularische Aufgaben und unterstützt darüber hinaus die Beziehungen zwischen China und Norddeutschland in Bereichen wie Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Konsularbezirk Norddeutschland
Der Amts- und Konsularbezirk umfasst Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Konsularische Dienstleistungen
Das Generalkonsulat veröffentlicht Informationen zu verschiedenen konsularischen Verfahren für chinesische und ausländische Staatsangehörige.
Chinesische Reisepässe
Das Generalkonsulat bearbeitet Passangelegenheiten chinesischer Staatsangehöriger nach den jeweils geltenden Antragsverfahren.
Reisedokumente
Auch chinesische Reisedokumente können unter den veröffentlichten Voraussetzungen über die konsularische Vertretung beantragt werden.
Notarielle Angelegenheiten
Die chinesischen Auslandsvertretungen können für chinesische Staatsangehörige bestimmte notarielle konsularische Dienstleistungen erbringen.
Visa für China
Reguläre Visumanträge werden über das Chinese Visa Application Service Center in Hamburg abgewickelt. Das Generalkonsulat veröffentlicht dazu aktuelle Visa- und Einreisehinweise.
Konsularischer Schutz
Chinesische Staatsangehörige können sich bei konsularischen Notfällen und besonderen Schwierigkeiten an die zuständige Vertretung wenden.
Weitere Konsularverfahren
Je nach Anliegen veröffentlicht das Generalkonsulat weitere Informationen zu Dokumenten und konsularischen Verfahren auf seiner offiziellen Website.
Termin und Besuch beim Chinesischen Generalkonsulat Hamburg
Der konkrete Ablauf einer Antragstellung richtet sich nach der benötigten konsularischen Dienstleistung. Prüfen Sie deshalb vor einer persönlichen Vorsprache die aktuellen Hinweise auf der Website des Generalkonsulats.
Für reguläre chinesische Visa ist grundsätzlich das Chinese Visa Application Service Center in Hamburg zuständig.
Chinese Visa Application Service Center Hamburg
Das Visa Application Service Center befindet sich in der Hohe Bleichen 22, Raum 514, 20354 Hamburg. Die veröffentlichten Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Telefonische Auskünfte werden Montag bis Freitag von 13:00 bis 15:00 Uhr angeboten.
Zuständigkeitsbereich
Das Chinesische Generalkonsulat Hamburg ist für Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zuständig.
Für Personen mit Wohnsitz in anderen Bundesländern bestehen weitere chinesische Generalkonsulate beziehungsweise die Botschaft der Volksrepublik China in Berlin.
Vor dem Besuch
Prüfen Sie vor Ihrer persönlichen Vorsprache, welche Antragsform, Unterlagen und gegebenenfalls digitalen Schritte für Ihre gewünschte Dienstleistung erforderlich sind.
Für Visa sollte das Verfahren über das Chinese Visa Application Service Center genutzt werden. Für Pass-, Reisedokument- und notarielle Angelegenheiten gelten die jeweiligen Hinweise der Konsularabteilung.
Deutsche Urkunden: Apostille statt Legalisation
Seit dem 7. November 2023 gilt zwischen Deutschland und China das Haager Apostille-Übereinkommen. Für entsprechende in Deutschland ausgestellte öffentliche Urkunden wird grundsätzlich eine deutsche Apostille verwendet; das frühere Legalisationsverfahren beim Generalkonsulat wurde dafür ausgesetzt.
Weitere chinesische Konsulate in Deutschland
Finden Sie weitere konsularische Vertretungen der Volksrepublik China in Deutschland.
Häufige Fragen zum Chinesischen Generalkonsulat Hamburg
Wo befindet sich das Chinesische Generalkonsulat Hamburg?
Das Generalkonsulat befindet sich in der Elbchaussee 268, 22605 Hamburg.
Wer ist Generalkonsul von China in Hamburg?
Generalkonsul der Volksrepublik China ist Lin Dong.
Für welche Bundesländer ist das Generalkonsulat zuständig?
Der Konsularbezirk umfasst Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Wann ist die Konsularabteilung geöffnet?
Die Konsularabteilung ist montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet, ausgenommen Feiertage.
Wann kann ich telefonisch konsularische Auskünfte erhalten?
Unter der Nummer +49 40 8227 6018 sind konsularische Auskünfte dienstags und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr vorgesehen.
Kann ich beim Generalkonsulat einen chinesischen Reisepass beantragen?
Ja. Passangelegenheiten chinesischer Staatsangehöriger gehören zum konsularischen Aufgabenbereich. Für die Antragstellung gelten die jeweils aktuellen Verfahrenshinweise.
Wo beantrage ich ein Visum für China?
Reguläre Visumanträge werden über das Chinese Visa Application Service Center in Hamburg abgewickelt.
Wo befindet sich das Chinese Visa Application Service Center Hamburg?
Das Visa Application Service Center befindet sich in der Hohe Bleichen 22, Raum 514, 20354 Hamburg.
Legalisiert das Generalkonsulat deutsche Urkunden?
Für deutsche öffentliche Urkunden, die unter das Haager Apostille-Übereinkommen fallen, ist seit November 2023 grundsätzlich keine konsularische Legalisation mehr erforderlich. Stattdessen wird eine Apostille der zuständigen deutschen Behörde verwendet.