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Nordmazedonien · Generalkonsulat

Nordmazedonisches Generalkonsulat in München

Das Generalkonsulat der Republik Nordmazedonien in München ist für Bayern und Baden-Württemberg zuständig. Hier finden Sie die offiziellen Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Informationen zur Terminvereinbarung sowie Hinweise zu Reisepässen, Personenstandsangelegenheiten und weiteren konsularischen Dienstleistungen.

Kontakt zum Nordmazedonischen Generalkonsulat München

Die Kontaktdaten des Generalkonsulats der Republik Nordmazedonien für Bayern und Baden-Württemberg.

Offizielle Bezeichnung
Generalkonsulat der Republik Nordmazedonien

Leitung
Juliana Nikolova, Generalkonsulin

Anschrift laut Auswärtigem Amt
Generalkonsulat der Republik Nordmazedonien
Fürstenriederstraße 61
80686 München
Deutschland

Fax
+49 89 542 447 58

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 08:30–16:30 Uhr

Konsularische Sprechzeiten
Montag bis Freitag, 09:00–13:00 Uhr

Terminvereinbarung
Erforderlich

Konsularbezirk
Bayern und Baden-Württemberg

Terminvereinbarung erforderlich

Das Auswärtige Amt nennt für konsularische Vorsprachen ausdrücklich eine Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, bevor Sie persönlich zum Generalkonsulat fahren.

Besucheranschrift bestätigen

Das Auswärtige Amt veröffentlicht die Fürstenriederstraße 61, 80686 München. In einem weiteren amtlichen Landesverzeichnis ist eine andere Anschrift aufgeführt. Lassen Sie sich deshalb bei der Terminvereinbarung ausdrücklich bestätigen, an welcher Adresse Ihre Vorsprache stattfindet.

Öffnungszeiten und konsularische Sprechzeiten

Das Auswärtige Amt unterscheidet zwischen den allgemeinen Öffnungszeiten und den Zeiten für konsularische Angelegenheiten.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag: 08:30–16:30 Uhr
Dienstag: 08:30–16:30 Uhr
Mittwoch: 08:30–16:30 Uhr
Donnerstag: 08:30–16:30 Uhr
Freitag: 08:30–16:30 Uhr

Für Wochenenden sind keine regelmäßigen Öffnungszeiten veröffentlicht.

Konsularische Sprechzeiten

Für die konsularische Betreuung nennt das Auswärtige Amt Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Telefonische Erreichbarkeit

Für Auskünfte und die Abstimmung von Terminen steht die Telefonnummer +49 89 542 447 56 zur Verfügung.

E-Mail-Anfragen

Das Generalkonsulat ist unter munich@mfa.gov.mk erreichbar.

Geben Sie bei Ihrer Anfrage möglichst an, welche Dienstleistung Sie benötigen, und bitten Sie um die aktuellen Termin- und Dokumentenanforderungen.

Feiertage und Sonderregelungen

An Feiertagen und bei besonderen organisatorischen Regelungen können Sprechzeiten abweichen. Maßgeblich ist die Bestätigung Ihres persönlichen Termins durch das Generalkonsulat.

Standort des Nordmazedonischen Generalkonsulats München

Das Auswärtige Amt führt das Generalkonsulat unter der Anschrift Fürstenriederstraße 61, 80686 München. Bestätigen Sie die Besucheranschrift vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail.

Anschrift laut Auswärtigem Amt

Generalkonsulat der Republik Nordmazedonien
Fürstenriederstraße 61
80686 München

Anreise nach München

Das Generalkonsulat betreut auch Besucher aus anderen Teilen Bayerns sowie aus Baden-Württemberg. Vor einer längeren Anreise sollten Sie sich sowohl den Termin als auch die genaue Besucheranschrift bestätigen lassen.

Persönliche Vorsprache

Für konsularische Anliegen ist ein Termin erforderlich. Die regulären Sprechzeiten liegen nach Angaben des Auswärtigen Amts von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 13:00 Uhr.

Über das Nordmazedonische Generalkonsulat München

Das Generalkonsulat der Republik Nordmazedonien in München ist eine berufskonsularische Auslandsvertretung Nordmazedoniens in Deutschland.

Die Vertretung wird von Generalkonsulin Juliana Nikolova geleitet. Ihr Konsularbezirk umfasst die beiden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg.

Das Generalkonsulat dient als regionale Anlaufstelle für nordmazedonische Staatsangehörige und übernimmt konsularische Aufgaben im Rahmen der geltenden nationalen Vorschriften.

Im Unterschied zu einer honorarkonsularischen Vertretung ist ein Generalkonsulat eine reguläre staatliche Auslandsvertretung mit berufskonsularischem Personal.

Das nordmazedonische Außenministerium führt München ausdrücklich unter den diplomatischen und konsularischen Standorten auf, an denen nordmazedonische Staatsangehörige Reisepässe beantragen können.

Darüber hinaus veröffentlicht das Außenministerium Verfahren zu Personenstandsangelegenheiten, notariellen Dienstleistungen, Bescheinigungen und Reiseersatzdokumenten.

Welche dieser Dienstleistungen unmittelbar beim Generalkonsulat München durchgeführt werden und welche besonderen Voraussetzungen gelten, sollte vor einer Antragstellung mit der Vertretung abgestimmt werden.

München ist ein wichtiger Standort für die konsularische Betreuung im süddeutschen Raum. Der Amtsbezirk erstreckt sich über zwei wirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutende Bundesländer mit zahlreichen Städten und Gemeinden.

Für nordmazedonische Staatsangehörige, die in Bayern oder Baden-Württemberg leben, kann das Generalkonsulat insbesondere bei der Erneuerung von Reisedokumenten und bei der Orientierung über amtliche Verfahren eine wichtige Rolle spielen.

Die Botschaft der Republik Nordmazedonien befindet sich in Berlin. Zusätzlich unterhält Nordmazedonien weitere konsularische Vertretungen in Deutschland.

Berufskonsularische Vertretung für Süddeutschland

Das Generalkonsulat München ist für Bayern und Baden-Württemberg zuständig. Bei persönlichen konsularischen Anliegen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Aufgaben des Generalkonsulats

Die Tätigkeitsbereiche orientieren sich an den offiziellen konsularischen Verfahren des nordmazedonischen Außenministeriums.

Reisepässe

Das Außenministerium nennt München ausdrücklich als Standort für die Beantragung nordmazedonischer Reisepässe.

Reiseersatzdokumente

Für nordmazedonische Staatsangehörige ohne gültigen Reisepass gibt es ein amtliches Verfahren zur Ausstellung eines Notreisedokuments für die Rückkehr nach Nordmazedonien.

Personenstandsangelegenheiten

Das Außenministerium veröffentlicht Verfahren zur Registrierung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland.

Notarielle Dienstleistungen

Zu den konsularischen Verfahren zählen unter anderem bestimmte Unterschriftsbeglaubigungen und Vollmachten.

Visa und Einreise

Das Generalkonsulat kann über die zuständigen Verfahren für Reisen nach Nordmazedonien informieren. Eine Visumpflicht hängt von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus ab.

Konsularische Betreuung

Die Vertretung ist regionaler Ansprechpartner für konsularische Fragen nordmazedonischer Staatsangehöriger in Bayern und Baden-Württemberg.

Konsularische Dienstleistungen des Generalkonsulats

Das nordmazedonische Außenministerium beschreibt verschiedene Dienstleistungen, die über die diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Landes abgewickelt werden können. Die konkrete Bearbeitung richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und den Zuständigkeiten des Standorts.

Nordmazedonischen Reisepass beantragen

München gehört zu den vom nordmazedonischen Außenministerium ausdrücklich genannten Auslandsstandorten für Reisepassanträge.

Für einen Antrag werden je nach Ausgangssituation unterschiedliche Nachweise benötigt, beispielsweise Identitätsdokumente, bisherige Reisepapiere oder Urkunden über die Staatsangehörigkeit.

Bitte erkundigen Sie sich vorab nach dem Terminverfahren, der persönlichen Vorsprache und den benötigten Originaldokumenten.

Nordmazedonisches Außenministerium – Reisepässe und Reisedokumente

Reisepass erneuern

Für die reguläre Erneuerung eines Reisepasses nennt das Außenministerium unter anderem den bisherigen abgelaufenen Pass sowie gegebenenfalls erforderliche Aufenthaltsnachweise.

Bei Änderungen persönlicher Angaben oder bei einer vorzeitigen Erneuerung können zusätzliche Voraussetzungen gelten.

Reisepass für Kinder

Für minderjährige Antragsteller gelten besondere Bestimmungen. Nach den allgemeinen Vorgaben des Außenministeriums müssen grundsätzlich beide Elternteile bei der Antragstellung mitwirken.

Wenn nur ein Elternteil erscheinen kann oder das Sorgerecht besonders geregelt ist, können entsprechende Vollmachten oder Nachweise erforderlich sein.

Klären Sie die Unterlagen und die Anwesenheitspflicht des Kindes vor dem Termin.

Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses

Bei Verlust oder Diebstahl eines nordmazedonischen Reisepasses können besondere Unterlagen erforderlich sein.

Das Außenministerium nennt für Ersatzanträge unter anderem Nachweise zur Identität und Staatsangehörigkeit sowie eine polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige.

Bitte erfragen Sie die konkreten Schritte beim Generalkonsulat.

Notreisedokument für die Rückkehr nach Nordmazedonien

Für nordmazedonische Staatsangehörige, die sich im Ausland ohne Reisepass befinden, sieht das Außenministerium ein besonderes Reiseersatzdokument vor.

Dieses Dokument dient ausschließlich der Rückkehr nach Nordmazedonien und ist zeitlich begrenzt gültig.

Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehören ein Antrag, Lichtbilder und Nachweise zur Identität beziehungsweise Staatsangehörigkeit. Bei verlorenem oder gestohlenem Pass kann außerdem eine behördliche Anzeige erforderlich sein.

Geburt eines Kindes in Deutschland

Für die Eintragung einer im Ausland erfolgten Geburt in die nordmazedonischen Personenstandsregister veröffentlicht das Außenministerium ein eigenes Verfahren.

Abhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern können unter anderem eine Geburtsurkunde, Übersetzungen und Zustimmungserklärungen benötigt werden.

Erkundigen Sie sich, welche Unterlagen über das Generalkonsulat München eingereicht werden können.

Eheschließung und Personenstand

Auch die Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist in den offiziellen konsularischen Informationen vorgesehen.

Für die Eintragung können Heiratsurkunden, Identitätsdokumente und gegebenenfalls Übersetzungen erforderlich sein.

Nordmazedonisches Außenministerium – Personenstandsregister

Sterbefälle und Personenstandsurkunden

Das Außenministerium informiert über die Registrierung von Sterbefällen im Ausland sowie über die Beschaffung von Auszügen aus Personenstandsregistern.

Die jeweils erforderlichen Nachweise richten sich nach dem konkreten Vorgang.

Vollmachten und Unterschriftsbeglaubigungen

Zu den offiziell beschriebenen notariellen Dienstleistungen der nordmazedonischen Auslandsvertretungen gehören unter anderem Vollmachten und die Beglaubigung bestimmter Unterschriften.

Ob die gewünschte Erklärung beim Generalkonsulat München aufgenommen oder beglaubigt werden kann, sollte vorab geklärt werden.

Nordmazedonisches Außenministerium – Notarielle Dienstleistungen

Bescheinigungen und amtliche Nachweise

Das nordmazedonische Außenministerium veröffentlicht Informationen zur Beschaffung verschiedener amtlicher Bescheinigungen, darunter bestimmte Personenstands- und Familienstandsnachweise.

Für die Beschaffung können Anträge, Identitätsnachweise, Gebühren und Bearbeitungszeiten anfallen.

Visum für Nordmazedonien

Ob ein Visum benötigt wird, hängt insbesondere von der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltsstatus, der Reisedauer und dem Reisezweck ab.

Das nordmazedonische Außenministerium unterscheidet unter anderem Visa für kurzfristige Aufenthalte und Visa für längerfristige Aufenthalte.

Visumpflichtige Personen sollten die zuständige Auslandsvertretung und das Antragsverfahren vorab klären.

Nordmazedonisches Außenministerium – Visumantragsverfahren

Einreise deutscher Staatsangehöriger

Nach den offiziellen Angaben des nordmazedonischen Außenministeriums benötigen deutsche Staatsangehörige für gewöhnliche kurzfristige Reisen nach Nordmazedonien kein Visum.

Auch die Einreise mit einem gültigen deutschen Personalausweis ist nach diesen Angaben grundsätzlich möglich.

Für längere Aufenthalte oder besondere Aufenthaltszwecke können zusätzliche Bestimmungen gelten.

Nordmazedonisches Außenministerium – Einreise- und Visabestimmungen

Gebühren und Bezahlung

Für konsularische Dienstleistungen können Gebühren anfallen. Die Höhe hängt von der beantragten Leistung und gegebenenfalls weiteren Voraussetzungen ab.

Bitte bestätigen Sie vor der Antragstellung die aktuellen Gebühren und die akzeptierten Zahlungsmöglichkeiten unmittelbar beim Generalkonsulat.

Termin beim Nordmazedonischen Generalkonsulat München

Für konsularische Vorsprachen ist laut Auswärtigem Amt eine Terminvereinbarung erforderlich. Die veröffentlichten Sprechzeiten liegen von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 13:00 Uhr.

1. Dienstleistung bestimmen

Prüfen Sie, ob Sie einen Reisepass beantragen, ein Personenstandsdokument benötigen, eine Vollmacht beglaubigen lassen möchten oder eine andere konsularische Frage haben.

2. Kontakt zum Generalkonsulat aufnehmen

Telefon: +49 89 542 447 56
E-Mail: munich@mfa.gov.mk

3. Unterlagen und Voraussetzungen klären

Erkundigen Sie sich nach den erforderlichen Originaldokumenten, Übersetzungen, Lichtbildern oder sonstigen Nachweisen für Ihre Antragsart.

4. Termin vereinbaren

Lassen Sie sich einen konkreten Termin innerhalb der vorgesehenen konsularischen Sprechzeiten bestätigen.

5. Besucheranschrift bestätigen

Das Auswärtige Amt nennt die Fürstenriederstraße 61, 80686 München. Bestätigen Sie vor der Anreise die genaue Anschrift Ihres Termins.

6. Zum Termin erscheinen

Bringen Sie Ihre Terminbestätigung sowie sämtliche vom Generalkonsulat verlangten Unterlagen mit.

7. Bearbeitung und Abholung klären

Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung nach der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer, dem weiteren Ablauf und einer gegebenenfalls erforderlichen späteren Abholung.

Konsularbezirk und regionale Zuständigkeit

Das Nordmazedonische Generalkonsulat München ist für die beiden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg zuständig. Der Amtsbezirk umfasst damit sämtliche Regierungsbezirke und Gemeinden dieser Länder.

München und Oberbayern

Zum Konsularbezirk gehören München, Ingolstadt, Rosenheim, Freising, Dachau, Garmisch-Partenkirchen und die weiteren Städte und Gemeinden Oberbayerns.

Nürnberg und Franken

Die Zuständigkeit umfasst Nürnberg, Fürth, Erlangen, Ansbach, Bamberg, Bayreuth, Würzburg, Schweinfurt und weitere fränkische Städte.

Schwaben und Niederbayern

Auch Augsburg, Kempten, Memmingen, Passau, Landshut, Straubing und weitere Städte gehören zum Amtsbezirk.

Oberpfalz

Der Konsularbezirk umfasst Regensburg, Amberg, Weiden in der Oberpfalz, Neumarkt in der Oberpfalz und die umliegenden Gemeinden.

Stuttgart und Umgebung

In Baden-Württemberg gehören Stuttgart, Ludwigsburg, Esslingen am Neckar, Böblingen, Sindelfingen und weitere Städte der Region zum Amtsbezirk.

Karlsruhe und Rhein-Neckar

Auch Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Pforzheim, Baden-Baden und die jeweiligen umliegenden Gemeinden gehören dazu.

Freiburg und Südbaden

Die Zuständigkeit erstreckt sich auf Freiburg im Breisgau, Offenburg, Lörrach, Konstanz und weitere Städte Südbadens.

Ulm und Oberschwaben

Auch Ulm, Tübingen, Reutlingen, Ravensburg, Biberach an der Riß und Friedrichshafen gehören zum Konsularbezirk.

Ganz Bayern ist eingeschlossen

Der Konsularbezirk umfasst sämtliche sieben bayerischen Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben.

Ganz Baden-Württemberg ist eingeschlossen

Auch die vier baden-württembergischen Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen gehören zum Amtsbezirk München.

Andere deutsche Bundesländer

Für Anliegen außerhalb Bayerns und Baden-Württembergs bestehen weitere diplomatische und konsularische Vertretungen Nordmazedoniens. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort und dem jeweiligen Anliegen.

Botschaft der Republik Nordmazedonien in Berlin

Die Botschaft befindet sich in der Hubertusallee 5, 14193 Berlin. Sie ist die diplomatische Hauptvertretung Nordmazedoniens in Deutschland.

Telefon: +49 30 890 695 22

Vor dem Besuch

Wenn Sie das Nordmazedonische Generalkonsulat München persönlich besuchen möchten, beachten Sie die Terminpflicht und bereiten Sie Ihre Unterlagen vor.

Generalkonsulin

Juliana Nikolova.

Kontaktanschrift laut Auswärtigem Amt

Fürstenriederstraße 61, 80686 München. Bestätigen Sie die aktuelle Besucheranschrift bei der Terminvereinbarung.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 08:30–16:30 Uhr.

Konsularische Sprechzeiten

Montag bis Freitag, 09:00–13:00 Uhr. Terminvereinbarung erforderlich.

Reisepassantrag

Erkundigen Sie sich nach den aktuell erforderlichen Antragsunterlagen und nach dem Ablauf der persönlichen Antragstellung.

Urkunden und Vollmachten

Fragen Sie vor Ihrem Termin, ob Originalurkunden, Übersetzungen, zusätzliche Identitätsnachweise oder andere Unterlagen benötigt werden.

Längere Anreise

Wenn Sie aus einer anderen Region Bayerns oder aus Baden-Württemberg anreisen, lassen Sie sich den Termin und den Ort der Vorsprache ausdrücklich bestätigen.

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Häufige Fragen zum Nordmazedonischen Generalkonsulat München

Wo befindet sich das Nordmazedonische Generalkonsulat München?

Das Auswärtige Amt führt das Generalkonsulat unter der Anschrift Fürstenriederstraße 61, 80686 München. Bestätigen Sie die aktuelle Besucheranschrift bei Ihrer Terminvereinbarung.

Wer ist Generalkonsulin Nordmazedoniens in München?

Das Auswärtige Amt führt Juliana Nikolova als Generalkonsulin der Republik Nordmazedonien.

Handelt es sich um ein Generalkonsulat oder ein Honorarkonsulat?

In München besteht ein berufskonsularisches Generalkonsulat der Republik Nordmazedonien.

Wie lautet die Telefonnummer?

Die offiziell veröffentlichte Telefonnummer lautet +49 89 542 447 56.

Wie lautet die E-Mail-Adresse?

Die E-Mail-Adresse lautet munich@mfa.gov.mk.

Welche allgemeinen Öffnungszeiten gelten?

Das Auswärtige Amt nennt Montag bis Freitag von 08:30 bis 16:30 Uhr.

Wann finden die konsularischen Sprechstunden statt?

Die konsularischen Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr. Ein Termin ist erforderlich.

Benötige ich einen Termin?

Ja. Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Terminvereinbarung für konsularische Vorsprachen erforderlich ist.

Kann ich in München einen nordmazedonischen Reisepass beantragen?

Ja. Das nordmazedonische Außenministerium nennt München ausdrücklich als Standort für Reisepassanträge im Ausland. Erkundigen Sie sich vorab nach den aktuellen Voraussetzungen und Terminen.

Kann ich meinen nordmazedonischen Reisepass erneuern?

Für die Erneuerung gelten die offiziellen Antragsverfahren des nordmazedonischen Außenministeriums. Die benötigten Dokumente hängen vom jeweiligen Fall ab.

Kann ich einen Reisepass für mein Kind beantragen?

Für Minderjährige gelten besondere Voraussetzungen und Regeln zur Mitwirkung der Eltern oder Sorgeberechtigten. Bitte klären Sie die Unterlagen und die persönliche Anwesenheit mit dem Generalkonsulat.

Was mache ich bei Verlust meines nordmazedonischen Reisepasses?

Wenden Sie sich an das Generalkonsulat. Für einen Ersatzpass oder ein Notreisedokument können unter anderem Identitätsnachweise und eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige erforderlich sein.

Kann das Generalkonsulat ein Notreisedokument ausstellen?

Das nordmazedonische Außenministerium sieht für Staatsangehörige, die sich im Ausland ohne Reisepass befinden, ein besonderes Dokument für die Rückkehr nach Nordmazedonien vor. Klären Sie die Ausstellung im Einzelfall mit der Vertretung.

Kann ich eine Geburt in Nordmazedonien registrieren lassen?

Das Außenministerium veröffentlicht ein Verfahren zur Eintragung von im Ausland erfolgten Geburten. Erkundigen Sie sich beim Generalkonsulat nach der Antragstellung und den benötigten Urkunden.

Kann ich eine im Ausland geschlossene Ehe registrieren lassen?

Auch für die Registrierung ausländischer Eheschließungen bestehen amtliche Verfahren. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von den persönlichen Umständen ab.

Kann ich beim Generalkonsulat eine Vollmacht beglaubigen lassen?

Das nordmazedonische Außenministerium beschreibt notarielle Dienstleistungen wie Vollmachten und bestimmte Unterschriftsbeglaubigungen. Klären Sie die konkrete Bearbeitung und den Termin vorab mit dem Generalkonsulat München.

Benötigen deutsche Staatsangehörige für Nordmazedonien ein Visum?

Für gewöhnliche kurzfristige Reisen benötigen deutsche Staatsangehörige nach den offiziellen Angaben Nordmazedoniens kein Visum.

Kann ich mit einem deutschen Personalausweis nach Nordmazedonien reisen?

Nach Angaben des nordmazedonischen Außenministeriums dürfen EU-Staatsangehörige mit einem gültigen nationalen Personalausweis einreisen. Prüfen Sie vor Reisebeginn die aktuellen Einreisebestimmungen.

Ist das Generalkonsulat für Nürnberg zuständig?

Ja. Nürnberg liegt in Bayern und gehört damit zum Konsularbezirk München.

Ist das Generalkonsulat für Augsburg zuständig?

Ja. Augsburg liegt in Bayern und gehört zum Amtsbezirk.

Ist das Generalkonsulat für Regensburg zuständig?

Ja. Regensburg gehört zum bayerischen Konsularbezirk.

Ist das Generalkonsulat für Würzburg und Bamberg zuständig?

Ja. Beide Städte liegen in Bayern und gehören zum Amtsbezirk München.

Ist das Generalkonsulat für Stuttgart zuständig?

Ja. Baden-Württemberg gehört vollständig zum Konsularbezirk des Generalkonsulats München.

Ist das Generalkonsulat für Karlsruhe zuständig?

Ja. Karlsruhe liegt in Baden-Württemberg und gehört zum Amtsbezirk.

Ist das Generalkonsulat für Mannheim und Heidelberg zuständig?

Ja. Beide Städte gehören zum Konsularbezirk Baden-Württemberg.

Ist das Generalkonsulat für Freiburg im Breisgau zuständig?

Ja. Freiburg im Breisgau gehört zum offiziellen Amtsbezirk.

Ist das Generalkonsulat für Ulm und Konstanz zuständig?

Ja. Beide Städte liegen in Baden-Württemberg und gehören zum Konsularbezirk.

Ist das Generalkonsulat für Frankfurt am Main zuständig?

Nein. Frankfurt am Main liegt in Hessen und damit außerhalb des Amtsbezirks München.

Ist das Generalkonsulat für Düsseldorf zuständig?

Nein. Düsseldorf liegt in Nordrhein-Westfalen und gehört nicht zum Konsularbezirk München.

Wo befindet sich die Botschaft Nordmazedoniens in Deutschland?

Die Botschaft der Republik Nordmazedonien befindet sich in der Hubertusallee 5, 14193 Berlin.