Bosnien und Herzegowina · Generalkonsulat
Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina in Stuttgart
Das Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina in Stuttgart ist für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig. Hier finden Sie Adresse, Kontaktinformationen, Öffnungszeiten sowie Hinweise zu konsularischen Dienstleistungen, Terminen und dem Besuch der Vertretung.
Kontakt zum Generalkonsulat in Stuttgart
Die aktuellen offiziellen Kontaktdaten des Generalkonsulats von Bosnien und Herzegowina in Stuttgart.
Öffnungszeiten
Für das Generalkonsulat sind regelmäßige Öffnungszeiten veröffentlicht.
- Montag09:00–17:00 Uhr
- Dienstag09:00–17:00 Uhr
- Mittwoch09:00–17:00 Uhr
- Donnerstag09:00–17:00 Uhr
- Freitag09:00–17:00 Uhr
Öffnungszeiten können an Feiertagen und aus anderen Gründen abweichen.
Montag bis Freitag
Nach den aktuellen Angaben des Auswärtigen Amts ist das Generalkonsulat montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Für ein konkretes konsularisches Verfahren empfiehlt sich vor dem Besuch dennoch eine Prüfung der jeweiligen Anforderungen.
Standort des Generalkonsulats
Das Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina befindet sich in der Olgastraße 97B in Stuttgart.
Über das Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina in Stuttgart
Das Generalkonsulat in Stuttgart ist eine berufskonsularische Vertretung von Bosnien und Herzegowina in Deutschland. Generalkonsulin ist Vera Sajić.
Die Vertretung übernimmt konsularische Aufgaben für Personen und Angelegenheiten innerhalb ihres regionalen Zuständigkeitsbereichs. Die Botschaft von Bosnien und Herzegowina weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen außerhalb ihres eigenen Berliner Konsularbezirks das jeweils zuständige Generalkonsulat kontaktieren sollen.
Konsularbezirk
Der Konsularbezirk des Generalkonsulats umfasst Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Konsularische Dienstleistungen
Die Vertretungen von Bosnien und Herzegowina bieten ein breites Spektrum an Rechts- und Konsulardiensten. Die konkreten Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Verfahren.
Reisepässe und Reisedokumente
Zu den offiziell veröffentlichten Konsulardiensten gehören die Ausstellung von Reisepässen, Reiseausweise als Passersatz sowie Verfahren bei verlorenen Reisedokumenten.
Beglaubigungen und Vollmachten
Konsularische Vertretungen von Bosnien und Herzegowina bearbeiten unter anderem Beglaubigungen von Fotokopien sowie Vollmachten und Erklärungen.
Personenstandsangelegenheiten
Zu den veröffentlichten Verfahren gehören Meldungen von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen sowie bestimmte Eintragungen in Personenstandsregister.
Staatsangehörigkeit
Auch bestimmte Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina werden von den zuständigen Konsularstellen bearbeitet.
Visa
Zu den offiziellen konsularischen Dienstleistungen gehören auch Visaverfahren für Personen, die für die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ein Visum benötigen.
Bescheinigungen und JMB
Weitere veröffentlichte Leistungen umfassen unter anderem Aufenthalts- und Lebensbescheinigungen sowie Angelegenheiten zur einheitlichen Personenkennziffer JMB.
Konkrete Zuständigkeit prüfen
Die Botschaft veröffentlicht diese Leistungen für die konsularischen Vertretungen von Bosnien und Herzegowina. Prüfen Sie vor der Anreise, welche Unterlagen und Voraussetzungen für Ihr konkretes Verfahren beim Generalkonsulat Stuttgart gelten.
Termin beim Generalkonsulat in Stuttgart
Je nach konsularischem Verfahren kann eine persönliche Vorsprache erforderlich sein. Informieren Sie sich deshalb vor dem Besuch über die aktuellen Anforderungen für Ihr konkretes Anliegen.
Bei Fragen zu Unterlagen, Zuständigkeit oder Ablauf können Sie das Generalkonsulat telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Unterlagen vollständig vorbereiten
Für Pass-, Personenstands-, Beglaubigungs-, Staatsangehörigkeits- und Visaverfahren können unterschiedliche Originaldokumente und Nachweise erforderlich sein. Prüfen Sie die Anforderungen vor der persönlichen Vorsprache.
Zuständigkeitsbereich
Das Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina in Stuttgart ist für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig.
Für Personen mit Wohnsitz in anderen Bundesländern sind abhängig vom Wohnort die Generalkonsulate in Frankfurt am Main oder München beziehungsweise die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Berlin zuständig.
Vor dem Besuch
Prüfen Sie vor Ihrer Anreise die Anforderungen für die gewünschte Dienstleistung und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Originale, Kopien und weiteren Nachweise mitbringen.
Bei Reisepässen, Personenstandsangelegenheiten, Beglaubigungen, Staatsangehörigkeitsfragen und Visa können je nach persönlicher Situation unterschiedliche Voraussetzungen gelten.
Wohnort und Konsularbezirk beachten
Das Stuttgarter Generalkonsulat ist regional für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig. Personen aus anderen Bundesländern sollten sich an die für ihren Wohnort zuständige Vertretung wenden.
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Häufige Fragen zum Generalkonsulat in Stuttgart
Wo befindet sich das Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina in Stuttgart?
Das Generalkonsulat befindet sich in der Olgastraße 97B, 70180 Stuttgart.
Wer ist Generalkonsulin von Bosnien und Herzegowina in Stuttgart?
Generalkonsulin ist Vera Sajić.
Für welche Bundesländer ist das Generalkonsulat zuständig?
Der Konsularbezirk umfasst Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Wann ist das Generalkonsulat geöffnet?
Nach den aktuellen Angaben des Auswärtigen Amts ist das Generalkonsulat montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Kann ich dort einen Reisepass von Bosnien und Herzegowina beantragen?
Die Ausstellung von Reisepässen gehört zu den offiziellen konsularischen Dienstleistungen von Bosnien und Herzegowina. Prüfen Sie vorab die für Ihren Fall geltenden Unterlagen und Voraussetzungen beim Generalkonsulat.
Kann ich beim Generalkonsulat eine Vollmacht beglaubigen lassen?
Beglaubigungen von Vollmachten und Erklärungen gehören zu den von den konsularischen Vertretungen von Bosnien und Herzegowina veröffentlichten Dienstleistungen. Die konkreten Anforderungen sollten vor dem Besuch geprüft werden.
Bearbeitet das Generalkonsulat Visa?
Visa gehören zum veröffentlichten konsularischen Leistungsbereich von Bosnien und Herzegowina. Ob das Stuttgarter Generalkonsulat für Ihren konkreten Antrag zuständig ist, hängt unter anderem von Wohnort und persönlicher Situation ab.
Kann ich dort eine Geburt oder Eheschließung melden?
Die Meldung von Geburten und Eheschließungen gehört zu den veröffentlichten konsularischen Verfahren von Bosnien und Herzegowina. Prüfen Sie vorab die erforderlichen Unterlagen.