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Argentinien · Generalkonsulat

Argentinisches Generalkonsulat in Hamburg

Das Generalkonsulat der Argentinischen Republik in Hamburg ist für Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Hier finden Sie Adresse, Kontaktinformationen, Öffnungszeiten sowie Hinweise zu Terminen und konsularischen Dienstleistungen.

Kontakt zum Argentinischen Generalkonsulat Hamburg

Die offiziellen Kontaktdaten der argentinischen konsularischen Vertretung in Hamburg.

Offizielle Bezeichnung
Generalkonsulat der Argentinischen Republik

Leitung
Maite Fernández García, Generalkonsulin

Adresse
Mönckebergstraße 22, 4. Stock, 20095 Hamburg

Fax
+49 40 410 51 03

Konsularische Anfragen

Notfallnummer

Öffnungszeiten

Das Generalkonsulat veröffentlicht feste Öffnungszeiten für seine Vertretung in Hamburg.

Montag bis Freitag

Nach den aktuellen offiziellen Angaben ist das Generalkonsulat montags bis freitags von 09:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Für zahlreiche konsularische Verfahren ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Standort des Generalkonsulats

Das Argentinische Generalkonsulat befindet sich in der Mönckebergstraße 22 im Zentrum von Hamburg.

Über das Argentinische Generalkonsulat Hamburg

Das Generalkonsulat der Argentinischen Republik in Hamburg ist eine eigenständige berufskonsularische Vertretung Argentiniens in Deutschland.

Die Vertretung nimmt konsularische Aufgaben für argentinische Staatsangehörige sowie weitere konsularische und administrative Aufgaben innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs wahr.

Konsularbezirk

Zum Konsularbezirk gehören Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Konsularische Dienstleistungen

Das Generalkonsulat veröffentlicht Informationen zu verschiedenen konsularischen Verfahren. Voraussetzungen und Terminregelungen unterscheiden sich je nach Anliegen.

Reisepässe

Argentinische Staatsangehörige im Konsularbezirk können beim Generalkonsulat Passangelegenheiten bearbeiten lassen. Für die Beantragung eines neuen Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

DNI

Das Generalkonsulat bearbeitet Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem argentinischen Documento Nacional de Identidad. Dabei werden unter anderem biometrische Daten vor Ort aufgenommen.

Visa

Die Vertretung veröffentlicht Informationen zu verschiedenen Visumkategorien für Aufenthalte in Argentinien, darunter Arbeits-, Studien-, Austausch- und Working-Holiday-Aufenthalte.

Zertifizierungen

Zu den veröffentlichten Verfahren gehören unter anderem Bescheinigungen zu Personenstand, Wohnsitz, Führungszeugnissen und Lebensnachweisen.

Notarielle Angelegenheiten

Das Generalkonsulat informiert unter anderem über Vollmachten und Verfahren zur Option für die argentinische Staatsangehörigkeit.

Weitere Konsularangelegenheiten

Weitere veröffentlichte Leistungen betreffen unter anderem konsularische Registrierung, Reiseerlaubnisse für Minderjährige und bestimmte Legalisierungs- und Dokumentenverfahren.

Termin beim Argentinischen Generalkonsulat Hamburg

Für zahlreiche konsularische Dienstleistungen ist vor der persönlichen Vorsprache ein Termin mit dem Generalkonsulat zu vereinbaren. Das konkrete Verfahren hängt von der gewünschten Dienstleistung ab.

Bei Pass- und DNI-Angelegenheiten muss die antragstellende Person persönlich erscheinen. Für verschiedene Visa- und andere Verfahren veröffentlicht das Generalkonsulat eigene Hinweise zur Terminvereinbarung.

Vorher die Anforderungen prüfen

Informieren Sie sich vor der Terminvereinbarung auf der offiziellen Website über die für Ihr Anliegen erforderlichen Unterlagen. Je nach Verfahren erfolgt die Terminabstimmung per E-Mail oder telefonisch.

Zuständigkeitsbereich

Das Argentinische Generalkonsulat Hamburg ist für die Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

Für Einwohner anderer Bundesländer können andere argentinische konsularische Vertretungen in Deutschland zuständig sein. Maßgeblich ist grundsätzlich der Wohnsitz beziehungsweise der jeweilige Konsularbezirk.

Vor dem Besuch

Prüfen Sie vor der persönlichen Vorsprache die aktuellen Anforderungen für Ihre gewünschte Dienstleistung. Bei vielen Verfahren müssen Originaldokumente vorgelegt werden.

Bei Pass- und DNI-Verfahren erfolgt die Antragstellung persönlich im Generalkonsulat. Auch für verschiedene Visa und andere konsularische Angelegenheiten kann eine persönliche Vorsprache erforderlich sein.

Notfallnummer nur für dringende Fälle

Die Bereitschaftsnummer des Generalkonsulats ist außerhalb der regulären Öffnungszeiten ausschließlich für konsularische Notfälle vorgesehen. Für allgemeine Anfragen und Terminangelegenheiten sollten die regulären Kontaktmöglichkeiten genutzt werden.

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Häufige Fragen zum Argentinischen Generalkonsulat Hamburg

Wo befindet sich das Argentinische Generalkonsulat Hamburg?

Das Generalkonsulat befindet sich in der Mönckebergstraße 22, 20095 Hamburg.

Für welche Bundesländer ist das Generalkonsulat zuständig?

Der Konsularbezirk umfasst Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Welche Öffnungszeiten hat das Argentinische Generalkonsulat Hamburg?

Nach den aktuellen offiziellen Angaben ist das Generalkonsulat montags bis freitags von 09:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.

Benötige ich einen Termin?

Für zahlreiche konsularische Verfahren ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Das genaue Verfahren richtet sich nach der gewünschten Dienstleistung.

Kann ich in Hamburg einen argentinischen Reisepass beantragen?

Ja. Das Generalkonsulat bearbeitet Passangelegenheiten für argentinische Staatsangehörige in seinem Konsularbezirk. Die Antragstellung erfolgt persönlich.

Kann ich dort einen argentinischen DNI beantragen?

Ja. Das Generalkonsulat bearbeitet DNI-Angelegenheiten und verfügt über das erforderliche System zur Aufnahme biometrischer Daten.

Bearbeitet das Generalkonsulat Visa für Argentinien?

Ja. Das Generalkonsulat veröffentlicht Verfahren für verschiedene Visumkategorien. Die jeweiligen Voraussetzungen und Terminregelungen sollten vor der Antragstellung geprüft werden.